Pharmazeutische Zeitung online
Augenheilkunde

Hornhäute werden knapp

11.10.2011  18:15 Uhr

Von Annette Mende, Berlin / Autofahren, E-Mails lesen, Fern­sehen: Für viele Tätigkeiten des täglichen Lebens brauchen wir unsere Augen. Die »Woche des Sehens« soll dieser Tage darauf aufmerksam machen, dass gutes Sehen keine Selbstverständlichkeit ist. Neue gesetzliche Regelungen zur Hornhauttransplantation könnten viele Patienten das Augenlicht kosten.

Derzeit leben auf der Welt etwa 37 Millionen blinde Menschen. 80 Prozent der Betroffenen verlieren ihr Augenlicht durch vermeidbare oder behandelbare Ursachen wie Katarakt, Glaukom, Trachom, Flussblindheit, Vitamin-A-Mangel und diabetische Retinopathie. Das berichtet die Welt­gesundheitsorganisation (WHO) auf der Website ihres Aktionsprogramms »Vision 2020«. Ziel dieser Initiative ist es, vermeidbare Blindheit bis zum Jahr 2020 zu überwinden. Jedes Jahr am und um den zweiten Donnerstag im Oktober sollen der »Welttag des Sehens« und die »Woche des Sehens« an die Kampagne erinnern sowie auf die Situation sehbehinderter und blinder Menschen aufmerksam machen.

 

Transplantation kann Augenlicht retten

 

Selbst in Deutschland sind nach Angaben der WHO etwa 30 Prozent aller Erblindungen vermeidbar. Ist beispielsweise die Trübung der klaren Augenhornhaut der Grund für den Sehverlust, kann mit einer Hornhauttransplantation (Keratoplastik) die fortschreitende Verschlechterung des Sehvermögens oder sogar eine Erblindung verhindert werden. Eine solche Hornhauttrübung kann genetisch bedingt sein, mögliche Ursachen sind aber auch Infektionen oder Verletzungen.

»Hornhauttransplantationen werden seit mehr als 100 Jahren mit ausgesprochen großem Erfolg durchgeführt«, sagte Professor Dr. Thomas Reinhard, Präsident der Deutschen Ophthalmo­logischen Gesellschaft (DOG), bei einer Pressekonferenz im Rahmen des DOG-Kongresses Ende September in Berlin. Seit die Operation 1905 zum ersten Mal geglückt sei, hätten Ärzte weltweit rund vier Millionen Hornhäute transplantiert. Mittlerweile gibt es spezielle Hornhautbanken, in denen die Gewebe in Brutschränken nach der Entnahme bis zu 30 Tage lang aufbewahrt werden können, falls nicht sofort ein geeigneter Empfänger gefunden wird.

 

Eine Regelung der Europäischen Union (EU) hat nun dazu geführt, dass sich die ohnehin vorhandene Knappheit an Hornhauttransplantaten dramatisch verschärft, berichtete Reinhard. Denn laut Richtlinie 2006/17/EG der Europäischen Kommission muss jedem Spender unmittelbar vor dem Tod, spätestens jedoch 24 Stunden danach Blut zur serologischen Untersuchung auf Krankheitserreger entnommen werden. Hornhäute zur Transplanta­tion kann man aber auch noch sehr viel später, nämlich bis zu 72 Stunden post mortem entnehmen. »Das bedeutet, dass in vielen Hornhautbanken her­vorragende Transplantate, die bis zu 72 Stunden nach dem Tod der Spender gewonnen wurden, nicht zur Transplantation freigegeben werden können, da die Blutproben für die serologische Testung nicht rechtzeitig nach dem Ableben der Spender gewonnen wurden«, sagte der Ophthalmologe.

 

1600 Transplantate nicht verwendbar

 

In Deutschland seien allein im ersten Halbjahr 2010 etwa 800 Spender von Augenhornhäuten, also etwa 1600 Transplantate durch die 24-Stunden-Regel von der Keratoplastik ausgeschlossen worden, so Reinhard. Auch in anderen europäischen Ländern mache sich die Regelung be­merkbar. So verzeichnete die European Eye Bank Association nach rund 34 000 Transplantaten aus 62 Hornhautbanken im Jahr 2008 im darauffolgenden Jahr nur noch 28 000 Transplantate aus 69 Hornhautbanken.

Medizinisch begründen lässt sich die 24-Stunden-Regel im Fall der Augenhornhäute Reinhard zufolge nicht. Denn selbstverständlich wird das Blut aller Spender bereits heute auf Krankheitserreger wie HIV sowie Hepatitis-B- und -C-Viren (HBV und HCV) untersucht. Dafür müsse das Blut aber nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod des Spenders gewonnen werden. Der Experte zitierte eine Untersuchung von Forschern des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und der Charité Berlin, wonach auch in bis zu 48 Stunden nach dem Tod von Spendern gewonnenen Blutproben HIV, HBV und HCV sicher nachgewiesen werden konnten (doi: 10.1099/jmm.0.027763-0).

 

Auch die Tatsache, dass bei mittlerweile rund vier Millionen Hornhauttransplantationen weltweit nur zwei fragliche Übertragungen von Hepatitis C berichtet wurden, spricht aus Reinhards Sicht dafür, dass die bisher gängige Praxis die Sicherheit der Empfänger ausreichend gewährleistet. Denn die beiden Fälle ereigneten sich in einer Zeit, in der bei Hornhauttransplanta­tionen das Blut der Spender überhaupt noch nicht serologisch untersucht wurde. »Die DOG fordert daher, Hornhautspenden von der 24-Stunden-Regel auszunehmen«, sagte Reinhard. / 

Achtung: farbenblinde Busfahrer

Über eine Gesetzesänderung, die ebenfalls das Missfallen der Augenärzte erregt, aber einen ganz anderen Lebensbereich betrifft, informierte in Berlin Professor Dr. Bernhard Lachenmayr, Vorsitzender der Verkehrskommission der DOG. Er berichtete, dass seit einer Änderung der Fahrerlaubnisverordnung nun auch Menschen mit hochgradig gestörtem Rotsinn die Fahrerlaubnis der Klasse D erwerben können, also Busfahrer werden dürfen. Bislang waren Menschen, die die rote Farbe nicht oder nur sehr schwach sehen können, von der Personenbeförderung ausgeschlossen. »Das Verbot gilt nach wie vor für den Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr, aber nicht mehr für den Straßenverkehr. Das ist völlig in­akzeptabel«, sagte Lachenmayr. Hochgradig Rotsinngestörte seien im Straßenverkehr vor allem deshalb eine Gefahr, weil sie bei schlechter Sicht die roten Rücklichter eines Vordermanns später als normal Farbtüchtige oder sogar gar nicht erkennen.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa