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Zukunftsmodell

Schmidt korrigiert Hermann

27.09.2011  17:55 Uhr

Von Daniel Rücker / Bei den Krankenkassen kommt das von ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung initiierte Versorgungskonzept nicht sonderlich gut an. Vor allem der baden-württembergische AOK-Vize Christopher Hermann keilt dagegen. ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt kann die Aufregung nicht nachvollziehen.

Christopher Hermann ist der Vater der AOK-Rabattverträge, sie sind sein Baby und haben ihm zumindest viel Bekanntheit eingebracht. Nun hat er aber Angst bekommen um sein Baby. Das Versorgungskonzept von ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung soll eine Gefahr für die Rabattverträge sein. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr habe das Konzept als Alternative dazu bezeichnet.

In der vergangenen Woche hatte Hermann in der »Ärztezeitung« kräftig ausgeteilt und das Konzept als den »Bankrott der verfassten Ärzteschaft« bezeichnet. Die Ärzte gäben damit »die Therapiehoheit am Counter der Apotheken ab«, behauptete der Erfinder der AOK-Rabattverträge, die nun auch nicht als Synonym für Therapiefreiheit gelten.

 

Auch im Folgenden verschonte er die Leser weitgehend vor Fakten. Die Rabattverträge könnten nicht außer Kraft gesetzt werden, stellte Hermann fest. Das hatte Bahr auch beim besten Willen nicht als Kurzfristprojekt in Aussicht gestellt. Die Rabattverträge seien nach Vergaberecht abgeschlossen und könnten nicht ohne weiteres abgebrochen werden.

 

ABDA-Vizepräsident Friedemann Schmidt widerspricht Hermann deutlich. Der Medikationskatalog torpediere die Rabattverträge nicht und sei auch keine Alternative dazu. Der ABDA-Vize erwartet von Hermann mehr Recherche: »Bevor Dr. Christopher Hermann von der AOK Baden-Württemberg ein Interview gibt und Konzepte kritisiert, sollte er diese zumindest richtig lesen. Das Zukunftskonzept ist durchdacht und praktikabel. Wir werden hier absichtlich von jemandem missverstanden, der keine Argumente gegen unser Zukunftskonzept findet.« Tatsächlich offenbart Hermann nicht, warum er das Versorgungskonzept für das Ende der Rabattverträge hält.

 

Ärzte behalten Freiheit

 

Schmidt kann auch Hermanns Behauptung nicht nachvollziehen, das Versorgungskonzept bringe die Therapiehoheit der Ärzte keinesfalls in Gefahr. Die Ärzte dürften vom Medikationskatalog abweichen. Im Gegensatz zu den Rabattverträgen oder einer Positivliste gibt der Katalog nur Empfehlungen, er macht keine zwingenden Vorgaben. Der Arzt entscheidet alles, was therapeutisch notwendig ist. Er stellt die Diagnose, legt den Wirkstoff, die Darreichungsform und die Dosierung fest. Der Apotheker sucht dann das geeignete Medikament aus. Dabei können Rabattvereinbarungen problemlos bedient werden. / 

Kommentar: Dreist

Das Versorgungskonzept nimmt den Ärzten die Therapiehoheit, sagt Vize Christopher Hermann. Viel dreister geht es nicht mehr. Hermann selbst steht mit den AOK-Rabattverträgen für die maximale Begrenzung der Auswahlmöglichkeiten. Ein engeres Korsett gibt es nicht. Hat er dagegen Bedenken, kritisiert er zuerst seine eigenen Verträge. Sie haben vielmehr das Ziel, Ärzte und Apotheker zu entmündigen, denn für jeden Wirkstoff gibt es pro Los nur ein erlaubtes Präparat. Das ABDA-KBV-Modell gibt dagegen nur Empfehlungen. Hier können die Heilberufler abweichen, wenn sie Bedenken haben – ohne bürokratische Hindernisse. Tatsächlich dürfte diese Freiheit und nicht der Zwang der wirkliche Grund für Hermanns Ärger sein. Die Heilberufler drohen, seinem Einfluss zu entgleiten. Das Konzept ist flexibler. Deshalb kommt Hermann mit ihm nicht zurecht.

 

Daniel Rücker

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