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Honorarzuschläge für Ärzte

Ein Hoch auf die Selbstverwaltung

29.08.2018  10:49 Uhr

Von Stephanie Schersch / Krankenkassen und Ärzte haben die Honorarzuschläge für das kommende Jahr festgelegt. Trotz zäher Verhandlungen sind beide Seiten zufrieden mit dem Kompromiss, von dem ein Signal an die Politik ausgehen soll: Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen funktioniert.

In diesem Jahr war Krankenkassen und Ärzten sehr daran gelegen, Einigkeit zu demonstrieren, als sie die Ergebnisse ihrer alljährlichen Verhandlungen über die Honorarzuschläge präsentierten. Zwar waren auch dieses Mal lange und zähe Verhandlungen vorausgegangen, doch mit dem Ergebnis können offenbar alle gut leben.

Es sei nicht so, »dass beide Seiten vor Begeisterung in die Hände klatschen«, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Das aber liege schlichtweg in der Natur eines Kompromisses. Auch der Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Florian Lanz, lobte das Ergebnis. »Damit steigen die Arzthonorare merklich, ohne die Beitragszahler zu überfordern.«

 

Im Jahr 2019 soll der sogenannte Orientierungswert um 1,58 Prozent steigen. Er bildet gemeinsam mit dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) eine Art Grundlage für die Vergütung. Je nach Art und Umfang weist der EBM jeder Behandlung eine bestimmte Punktzahl zu, diese wird anschließend mit dem Orientierungswert multipliziert. 550 Millionen Euro mehr soll der gestiegene Wert den Ärzten laut GKV-Spitzenverband bringen. Hinzu kommen rund 70 Millionen Euro aufgrund des wachsenden Behandlungsbedarfs in der Bevölkerung. Mit weiteren 400 Millionen Euro rechnen die Kassen durch den Mengenanstieg bei den sogenannten Einzelleistungen, zu denen unter anderem Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen zählen.

 

Ihren Kompromiss werten beide Seiten vor allem als Beweis für die gute Zusammenarbeit. »Wie das Ergebnis einmal mehr zeigt, funktioniert die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen«, betonte Lanz. Und KBV-Chef Gassen fügte demonstrativ hinzu, es sei sicher sinnvoll, eine solche Selbstverwaltung »zu erhalten und nicht weiter einzuengen«.

 

Das gemeinsame Bekenntnis dürfte auf den Entwurf für das jüngste Versorgungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zurückgehen. Denn darin sind unter anderem empfindliche Eingriffe in die Selbstverwaltung vorgesehen. So soll sich etwa das Gesundheitsministerium in vergütungsrelevante Fragen der Ärzteschaft einmischen können, wenn die Selbstverwaltung aus Sicht der Politik nicht sachgerecht und schnell genug arbeitet. Zudem ist geplant, dass künftig die Behörde die unparteiischen Mitglieder einer Schiedsstelle bestimmt, wenn sich die betroffenen Parteien nicht auf die Besetzung einigen können. Eine solch verfahrene Situation war zuletzt nicht selten der Fall gewesen – auch in Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Apothekern.

 

GKV-Spitzenverband und KBV wollen sich in der Selbstverwaltung jedoch keinesfalls die Zügel aus der Hand nehmen lassen. Sie sprechen mit Blick auf ihren jüngsten Kompromiss von einem »Signal an den Gesetzgeber«, das die Politik nicht überhören sollte. /

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