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Klinisches Krebsregister

Es gibt viele Baustellen

31.08.2016  09:19 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Bis Ende 2017 muss in allen Bundesländern das klinische Krebsregister aufgebaut sein. Das hat der Bundestag 2013 gesetzlich geregelt. Wie weit die Umsetzung vorangeschritten ist, darüber informierte vergangene Woche der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Demnach schwächeln einige Länder sehr.

Der Aufbau des klinischen Krebsregisters steht vor einigen Problemen: Derzeit hapert es vor allem an fehlenden Landesgesetzen sowie der Erfassung, Verarbeitung und Vernetzung der relevanten Daten. Das ergaben die Auswertungen des 2015 vom GKV-Spitzenverband beim Beratungsunternehmen Prognos in Auftrag gegebenen Gutachten. Demzufolge erscheint es nur in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland wahrscheinlich, dass bis Ende 2017 ein funktionierendes Register für die bundesweite Nutzung zur Verfügung steht. Dass Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein dieses Ziel erreichen, stufen die Gutachter mit Stand Juli 2016 als gefährdet ein.

 

Qualitative Daten

Der Aufbau des klinischen Krebsregisters geht auf den 2008 vom Bundes­gesundheitsministerium initiierten Nationalen Krebsplan zurück, dessen Vorgaben seit 2013 im sogenannten Krebsfrüherkennungs- und register­gesetz verankert sind. Ziel des Plans ist es, die onkologische Versorgung und Behandlung anhand der Registerdaten zu Diagnose, Verlauf, Rückfällen und Überleben von Tumorerkrankten qualitativ zu verbessern. Nicht möglich sei es hingegen, Rückschlüsse auf den Effekt bestimmter Medikamente auf die Erkankung zu ziehen, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzen­verbands, Doris Pfeiffer. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands bestehen die Probleme der schleppend verlaufenden Umsetzung darin, dass in sechs Ländern das Gesetz noch nicht vollständig rechtlich verankert ist, aktuell 31 zentrale und dezentrale Register parallel existieren und bis Ende 2017 keine Überprüfung der bereits erreichten Schritte vorgesehen ist. »Wir dürfen zwar bezahlen, aber nicht mitgestalten«, sagte Pfeiffer.

 

Seit 2014 fördern die Kassen den Aufbau des Registers, derzeit mit 125 Euro pro gemeldetem Fall. Sie sollen Ende 2017 prüfen, ob das Register einsatzfähig ist. Nur dann dürfen sie dessen Betrieb weiter finanzieren. »Daher drängen wir die Länder, dass sie die Umsetzung zügig angehen«, so Pfeiffer. Parallel entwickle der Verband gemeinsam mit den Kassen bundeseinheitliche Bewertungsmaßstäbe. So soll die Einhaltung der 43 Förderkriterien sichergestellt werden.

 

Prognos empfiehlt zudem weitere Schritte, unter anderem die Kommunikation regional und länderübergreifend zu stärken sowie die Meldemotivation neuer Krebsfälle etwa durch Vergütung zu unterstützen. Außerdem gelte es, Softwarelösungen mit einheitlichen Schnittstellen zu gestalten. /

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