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Patientenberatung

Regierung hüllt sich in Schweigen

12.08.2015  09:28 Uhr

Von Stephanie Schersch / Mit Blick auf die Zukunft der gesetzlich vorgeschriebenen Patientenberatung hält sich die Bundesregierung bedeckt. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei verweist sie auf den »Grundsatz der Vertraulichkeit im Vergabe­verfahren«, der Auskünfte über das Thema zum jetzigen Zeitpunkt »nur sehr eingeschränkt« erlaube.

Bislang kümmert sich die gemeinnützige Gesellschaft Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) um die Betreuung der ratsuchenden Versicherten. Wer Ärger mit seinem Arzt oder der Krankenkasse hat, kann sich an eine der deutschlandweit 21 Beratungsstellen wenden. Rund 80 000 Menschen holen sich dort jährlich Unterstützung.

Finanziert wird das Angebot von den Krankenkassen, doch Ende des Jahres läuft der Vertrag mit der UPD aus. Der GKV-Spitzenverband will den Auftrag nun allem Anschein nach einem privaten Anbieter erteilen, der Duisburger Firma Sanvartis, die in Deutschland ausgerechnet Callcenter für Krankenkassen betreibt. Kritiker sehen darin einen Interessenkonflikt und die Unabhängigkeit der Patientenberatung in Gefahr.

 

Diese Sorge teilt die Bundesregierung offenbar nicht. Der GKV-Spitzenverband vergibt den Zuschlag gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten der Koalition, Karl-Josef Laumann (CDU). Dieser habe seine Zustimmung stets davon abhängig gemacht, »dass Neutralität und Unabhängigkeit sowie ein hohes Maß an Qualität, Regionalität und Bürgernähe gewährleistet sind«, heißt es. Eine offizielle Entscheidung über die Vergabe gibt es bislang nicht. Zwar hat der GKV-Spitzenverband im Juli bereits die Bewerber informiert, die leer ausgegangen sind. Einer dieser Bieter habe jedoch die Vergabekammer angerufen, die das Verfahren nun prüft, so die Bundesregierung. Mit einem Beschluss wird im August gerechnet.

 

Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler zeigte sich empört über die Antwort der Regierung. Diese verweigere unter dem Deckmantel der Vertraulichkeit Antworten auf kritische Fragen, sagte sie. »Eine öffentliche Kontrolle kann so nicht stattfinden.« Zudem forderte sie, private und gewinnorientierte Unternehmen künftig per Gesetz von Ausschreibungen um den Beratungsauftrag auszuschließen. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort allerdings bereits klar, dass sie an dieser Stelle keinen Änderungsbedarf sieht. /

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