Pharmazeutische Zeitung online
Studie

Hörscreening soll Kosten sparen

16.08.2011  15:34 Uhr

Von Uta Grossmann, Berlin / 14 Millionen Menschen sind in Deutschland schwerhörig. Um Folgekosten für die Krankenkassen zu sparen, fordern die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Hals-Nasen-Ohren-Ärzte ein Hörscreening als Kassenleistung.

Hörstörungen gehören mit etwa 14 Millionen Betroffenen zu den großen Volkskrankheiten in Deutschland. Sogar in der Fachwelt wissen nur wenige, dass die Zahl Schwerhöriger derart groß ist. Wer schlecht hört, meidet soziale Kontakte, nicht selten sind Vereinsamung und Depressionen die Folge. Schwerhörige stürzen häufiger und haben öfter Unfälle. Demenz wird durch Schwerhörigkeit verschlimmert, das kann zu frühen Heimeinweisungen führen. Dr. Dirk Heinrich, Präsident des Deutschen Berufsverbands der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, bezifferte die volkswirtschaftlichen Kosten durch Hörschäden in Deutschland auf 1,5 Milliarden Euro jährlich.

Heinrich nannte es bei einem Pressegespräch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und seines Verbands vorige Woche in Berlin »essenziell«, dass Schwerhörigkeit frühzeitig erkannt und Hörgeräte früher eingesetzt werden, um einer Degeneration der Hörbahnen und der abnehmenden Plastizität des Gehirns zuvorzukommen. Die KBV und der Berufsverband der HNO-Ärzte plädieren für ein Hörscreening für Menschen ab 50 zur Früherkennung von Schwerhörigkeit und wollen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) einen entsprechenden Antrag stellen. Das Hörscreening soll eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein. Bisher bezahlen die Kassen nur ein Hörscreening für Neugeborene.

 

Erwartete Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe

 

Eine Studie des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG) aus München untermauerte die Forderung mit Zahlen zu den erwarteten Einsparungen für die GKV. Institutsdirektor Professor Dr. Günter Neubauer rechnet in einer immer älteren Gesellschaft bis 2050 mit Einsparungen von 570 Millionen Euro, »unter anderem durch die Vermeidung von teuren Folgebehandlungen sowie Arbeitsunfähigkeiten«. Er schlug gesetzliche Beschränkungen für die Lautstärke von Spielzeug und tragbaren Musikabspielgeräten vor. /

Mehr von Avoxa