Keine Grauzonen |
04.08.2015 15:52 Uhr |
Schwarze Schafe gibt es überall – auch im Gesundheitswesen. Die Politik rückt ihnen nun mit dem Antikorruptionsgesetz auf den Pelz: Wer sich als Arzt oder Apotheker bestechen lässt, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Schützen will die Koalition damit die Patienten, aber auch das Gros der Heilberufler, das ehrlich arbeitet. Das ist gut und ein längst überfälliger Schritt. Noch ist das Gesetz allerdings an vielen Stellen zu vage formuliert. So fehlt in Teilen eine klare Definition, welches Verhalten korrupt und damit strafbar ist.
Immerhin hat die Bundesregierung jetzt nachgebessert. Vergangene Woche segnete sie den Kabinettsentwurf ab, in dem sie einiges deutlicher beschreibt als zuvor (lesen Sie dazu Gesetz gegen Korruption: Keine Strafen bei Skonti und Rabatten). Demnach droht Apothekern keine Haft, wenn sie Skonti und Rabatte von ihren Großhändlern annehmen – vorausgesetzt, ihre heilberufliche Unabhängigkeit ist nicht in Gefahr. Der ursprüngliche Referentenentwurf hatte das noch ganz anders formuliert. Mit ihrer Klarstellung nimmt die Koalition Rücksicht auf die Besonderheiten des Einkaufs im Arzneimittelbereich, der Wettbewerb in bestimmten Bahnen zulässt. Zumindest in dieser Hinsicht ist damit nun deutlicher zu erkennen, wo die Grenze zwischen strafbarem und zulässigem Verhalten verläuft.
In anderen Bereichen bleiben Grauzonen allerdings bestehen. Kritiker befürchten, das Gesetz könnte auch sinnvolle Kooperationen zwischen Heilberuflern unter Korruptionsverdacht stellen. Justizminister Heiko Maas (SPD) teilt diese Sorge offenbar nicht. Er verweist auf das aus seiner Sicht eindeutige Prinzip der Gegenleistung. Fehlt sie, gelten Vereinbarungen demnach nicht als Korruption. Ganz so einfach dürfte die Abgrenzung in der Praxis aber nicht immer sein. Viele Heilberufler sind verunsichert und schrecken daher vielleicht vor Kooperationen zurück.
Hinzu kommt: Auch Geschenke ohne konkrete Gegenleistung können unter Umständen Einfluss auf die heilberufliche Unabhängigkeit nehmen. Solche Fälle berücksichtigt die Novelle bislang nicht. Diese Lücken muss der Bundestag nach der Sommerpause unbedingt schließen. Am Ende müssen Formulierungen stehen, die korruptes Verhalten zweifelsfrei definieren. Sonst gefährdet das Gesetz wichtige Strukturen im Gesundheitssystem – und schwarze Schafe kommen letztlich ungeschoren davon.
Stephanie Schersch
Ressortleitung Politik & Wirtschaft