Dran bleiben! |
06.08.2014 09:40 Uhr |
Versprochen ist versprochen. Und Zusagen muss man einhalten. Bereits Schulkinder lernen das. Auch wenn wir alle wissen, dass es unter Politikern manchmal wie im Kindergarten zugeht, sollte man sie an ihre Zusagen regelmäßig erinnern. Mit der Masche »Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern« dürfen die Volksvertreter nicht durchkommen. Insofern ist der Vorstoß des DAV-Vorsitzenden Fritz Becker absolut richtig: Er erinnert die Politik daran, dass die Notdienstpauschale ursprünglich für das komplette Jahr 2013 versprochen war, dann aber erst ab August gezahlt wurde (lesen Sie dazu Notdienstfonds: Becker fordert 20 Cent pro Packung). Sieben Monate gingen die Apotheker damit trotz des Versprechens der schwarz-gelben Koalition leer aus.
Es wäre eine einfache und gerechte Lösung, den Festzuschlag befristet von 16 auf 20 Cent zu erhöhen. Auf diese Weise könnte die Finanzierungslücke geschlossen werden, sodass die versprochenen 120 Millionen Euro pro Jahr für Notdienste nachträglich auch für das Jahr 2013 zusammenkommen. Sicher: Die 120 Millionen Euro stehen nicht schwarz auf weiß im Gesetz. Allerdings haben die Parteien den Apothekern diesen Betrag immer wieder in Aussicht gestellt. Auch in Debatten im Bundestag wurde mit dieser Summe argumentiert. Die Apotheker bauen nun also zu Recht auf diesen Betrag. Die Argumentationsschiene des Bundesministeriums für Gesundheit, das jetzt allein auf den reinen Gesetzestext verweist, ist daher alles andere als fair.
Hinzu kommt die Bedeutung der Notdienstpauschale für die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland. Ziel der Koalition war es, mit dem pauschalen Zuschuss gerade die Apotheken im ländlichen Raum zu stärken, die häufiger Notdienste leisten als ihre Kollegen in der Stadt. Wer also bei den Zuschüssen spart, kratzt damit letztlich an den Versorgungsstrukturen.
Und auch das darf man nicht vergessen: Der Notdienst ist trotz Pauschale noch immer ein Minusgeschäft. Völlig unterfinanziert sind leider auch weitere Leistungen der Apotheker. Dafür muss man sich nur die seit Jahrzehnten nicht angepasste Betäubungsmittelgebühr oder die Honorierung der Rezepturherstellung anschauen. Für die Anfertigung einer Salbe gibt es oft nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro (lesen Sie dazu Rezepturen: Honorare unter Mindestlohn). In Sachen Honorierung bleibt also eine Menge zu tun. Das muss man der Politik immer wieder in Erinnerung rufen.
Sven Siebenand
Stellvertretender Chefredakteur