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VFA lehnt Preisschaukel ab

10.08.2010  14:54 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (VFA) hat sich im Streit um die sogenannte »Preisschaukel« als Umgehungsmöglichkeit des erhöhten Herstellerabschlags überraschend auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gestellt.

 

»Für den VFA ist mit Blick auf das GKV-Änderungsgesetz und den darin verfügten Zwangsrabatt klar, dass kein Unternehmen gegenüber den Kassen einen reduzierten Zwangsrabatt berechnen sollte, ganz gleich, ob vor kurzem Preisveränderungen vorgenommen wurden oder nicht«, sagte der Verbandsvorsitzende Dr. Wolfgang Plischke. »Wir respektieren und akzeptieren den Geist dieses Gesetzes.«

Vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass mehrere Pharmafirmen den seit 1. August wirksamen Zwangsrabatt von 16 Prozent durch Ausnutzen einer Gesetzeslücke umgehen (siehe PZ 31/2010, Seite 38). Dazu hoben sie ihre Preise Mitte Juli kurzfristig an, um sie Anfang August wieder fallen zu lassen. Dies führte zu einem Abschlag auf den Zwangsrabatt. Der VFA teilte nun mit, dass es »bei richtiger Auslegung des Gesetzes gar keine Gesetzeslücke gibt«. Sollte das Ministerium jedoch eine entsprechende Nachbesserung im Gesetz vornehmen wollen, würde der Verband dieses Vorhaben unterstützen. »Dabei sollte diese ›Lücke‹ dann aber rückwirkend zum 1. August geschlossen werden, damit alle Unternehmen gleich behandelt werden«, sagte Plischke.

 

Aus den Reihen der Opposition wurde inzwischen Kritik an der schwarz-gelben Koalition laut. Die Grünen-Abgeordnete Maria Klein-Schmeink bezeichnete die Gesetzeslücke als »Schlamperei«, die der Regierung bei der Formulierung des Arzneimittelsparpaketes unterlaufen sei. »Die Versicherten haben das Recht, zu erfahren, wie viel Geld der Gesetzlichen Krankenversicherung durch den Fehler des Bundesgesundheitsministers verloren geht und wie er es wieder einsammeln will«, sagte Klein-Schmeink. Bislang liegen keine konkreten Zahlen zum finanziellen Schaden für die GKV durch die Preisschaukel vor. Die Kassen rechnen mit einer Belastung in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages. / 

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