Pharmazeutische Zeitung online
»Datenklau«-Prozess

Debatte um »Nichts«

01.08.2018  10:11 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Nach Ansicht der Verteidigung dreht sich der Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und IT- Fachmann Christoph H. um ein »gegenständliches Nichts«. Der Staatsanwalt sieht das anders.

Professor Carsten Wegner, Verteidiger von Thomas Bellartz, machte am vergangenen Freitag vor dem Berliner Landgericht deutlich, dass sich die Hauptverhandlung in seinen Augen um ein »gegenständliches Nichts« dreht. 

 

Seine Begründung: Es seien nie elektronische Dokumente bei Bellartz sichergestellt worden, die beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) als geheim eingestuft waren. Zudem fehle bislang jeder Hinweis darauf, um welche Inhalte und E-Mails es sich konkret bei den vermeintlich zwischen den beiden Angeklagten übergebenen Daten gehandelt haben soll. Eine Antwort darauf hatte ihm auch der leitende Ermittler nicht geben können. Seinem Mandanten wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam mit H. Daten aus E-Mail-Postfächern von BMG-Mitarbeitern ausgespäht zu haben.

 

Wegner zufolge ergibt sich aus der Ermittlungsakte ebenfalls nicht, ob bei der ABDA überhaupt die vermeintlich gestohlen Daten ausgewertet wurden. Das hatte die Hauptbelastungszeugin, Exfrau von H., bei ihrer Vernehmung behauptet. Klarheit fordert der Anwalt auch darüber, ob das BMG ihr damals eine Belohnung für die Informationen zahlte. Und ob es, wie eine andere Vernehmung ergab, womöglich noch weitere Lecks im BMG gegeben haben könnte.

 

»Verschwörungstheorien«

 

Staatsanwalt Holger Brocke stellte klar, dass die Verteidigung vor Urteilsverkündung keinen Anspruch darauf hat, vom Gericht Antworten zu bekommen. Er fügte hinzu, die Ausführungen von Wegner glichen »Verschwörungstheorien in Prosa«. Auch bringe es nichts, wenn dieser dieselben Argumente »gebetsmühlenartig« wiederhole. Dem Vorwurf um ein »gegenständliches Nichts« zu streiten, entgegnete Brocke mit dem Verweis auf § 25 Strafgesetzbuch. Darin steht, dass als Täter bestraft wird, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. Bei einer gemeinsamen Tat werden entsprechend beide Parteien bestraft.

 

Mit seiner forschen Art hebt sich ­Brocke als Urlaubsvertreter des eigent­lichen Staatsanwalts sehr von seinem zurückhaltenden Kollegen ab. Zum Schluss des 23. Verhandlungstags entfachte er noch eine fachliche Diskussion um die Auslegung der Tatvorwürfe. Der Vorsitzende Richter unterbrach die Debatte zwischen Staatsanwalt und Verteidigung aus zeitlichen Gründen. Am 13. August wird weiter verhandelt. /

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