Pharmazeutische Zeitung online
Herstellerrabatt

Ausländische Versender gehen leer aus

29.07.2008  13:28 Uhr

Herstellerrabatt

<typohead type="3">Ausländische Versender gehen leer aus

Von Daniel Rücker

 

Für ausländische Versandapotheken wie DocMorris oder die Europa-Apotheek gilt deutsches Recht in der Regel nicht. Die Versender konnten damit bislang recht gut leben.

 

Regelungen wie die deutsche Arzneimittelpreisverordnung oder das Sozialgesetzbuch (SGB) V waren der zu Celesio/Gehe gehörenden Versandapotheke DocMorris bislang herzlich egal. Mit Verweis auf den niederländischen Firmensitz setzte sich das Unternehmen seine Rahmenbedingungen selbst.

 

Die Freude über diesen vermeintlichen Vorteil hat jetzt das Bundessozialgericht (BSG) erheblich getrübt. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Kasseler Gericht nun entschieden, dass DocMorris im Gegensatz zu deutschen Apotheken keinen Anspruch auf Erstattung des Herstellerabschlages hat. Damit gab das BSG in letzter Instanz der deutschen Niederlassung eines französischen Pharmakonzerns Recht. In der vorhergehenden Instanz hatte DocMorris zumindest teilweise Recht bekommen. DocMorris hatte gegen das Unternehmen geklagt, weil es sich geweigert hatte, dem niederländischen Versender den Herstellerabschlag zu erstatten, da diese Regelung nur im Rahmen des SGB V gelte. DocMorris sah darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen EU-Recht.

 

Mit dem Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz (AABG) war 2003 im SGB V ein Herstellerrabatt von 6 Prozent an die Krankenkassen festgelegt worden. Diesen ziehen die Apotheken ein und erhalten später eine Rückerstattung von den Pharmaunternehmen. Auch dies ist in § 130a SGB V geregelt.

 

Für DocMorris rächt sich nun, dass sie ihre Geschäftsbeziehungen mit den Krankenkassen nicht nach den Regeln des SGB V aufgebaut haben, sondern einzelne Verträge mit den Kostenträgern abgeschossen haben, in denen die Arzneimittelpreisverordnung umgangen wurde. Damit haben sie sich nämlich auch der Grundlage beraubt, den Herstellerabschlag zurückzufordern. »Der Herstellerrabatt gilt nur für Fertigarzneimittel, deren Apothekenabgabepreise durch die deutschen Preisvorschriften bestimmt sind«, schreibt das BSG in seiner Urteilsbegründung. Es hätte DocMorris freigestanden, durch Beitritt zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V an der Versorgung in Deutschland teilzunehmen. Dem habe sich der Versender jedoch entzogen und stattdessen Einzelverträge mit Krankenkassen geschlossen, in denen weitergehende Rabatte vereinbart worden seien.

 

Rosinenpickerei

 

Die Richter am BSG sehen bei ihrer Entscheidung keine europarechtlichen Probleme. DocMorris habe den Weg selbst gewählt. Das Unternehmen habe sich freiwillig in eine vorteilhafte Rechtsposition gebracht, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Wer dies tue, der »kann sich nicht gleichzeitig europarechtlich darauf berufen, die Folgen seiner eigenen Rechtsausübung seien ihm partiell abträglich. Damit betriebe er unzulässige Rosinenpickerei.«

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa