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ARZ Haan

Westfalen-Lippe kündigt Vertrag

26.07.2013  10:39 Uhr

Von Daniel Rücker / Ärger beim Apothekenrechenzentrum (ARZ) Haan: Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat den Stimmrechtsbindungsvertrag zum Jahresende 2013 aufgekündigt. Die Kündigung, die erst jetzt öffentlich wurde, fand bereits im Dezember 2012 statt.

Grund sind offenbar Unstimmigkeiten zwischen dem Verband und den anderen Stammaktionären des ARZ. Das sind die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die RZV Vermögensverwaltungsgesellschaft und die Norwima – Nordrheinische Gesellschaft für Wirtschaft und Marketing in Apotheken. Die Norwima ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft des Apothekerverbandes Nordrhein.

 

Keine Angabe von Gründen

 

In einer Stellungnahme gibt sich ARZ-Haan-Vorstand Siegfried Pahl von der Entscheidung unbeeindruckt: »Das operative Geschäft der ARZ-Gruppe entwickelt sich dank ihres hervorragenden Leistungsportfolios weiterhin positiv. Die ARZ-Gruppe wird den eingeschlagenen strategischen Kurs fortsetzen und ihren Kunden mit der gewohnten Zuverlässigkeit zur Verfügung stehen.«

Die Qualität des ARZ-Angebotes wird vom Apothekerverband Westfalen-Lippe auch gar nicht in Zweifel gezogen. »Wir haben keinen Grund, die Leistungen des ARZ zu kritisieren«, sagt Verbandsgeschäftsführer Sebastian Schwintek. Zum eigentlichen Grund der Kündigung will der Verband keine Angaben machen. Es wird lediglich bestätigt, »dass etwas vorgefallen ist«. Nach Spekulationen soll es bei der Besetzung des Aufsichtsrates Streit gegeben haben.

 

Die Kündigung des Stimmrechtsbindungsvertrages bedeutet noch nicht zwingend die Trennung von AVWL und ARZ Haan. Nach Schwinteks Angaben ist der Verband in Gesprächen mit den anderen Stammaktionären. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Einigung kommt und der AVWL wieder Gesellschafter wird. Sicher ist dies jedoch keineswegs. Über den Stand der Verhandlungen wollten weder Pahl noch Schwintek Angaben machen.

 

Sollte es bis zum Jahresende keine Einigung geben, muss der AVWL seine Anteile am ARZ abgeben, sie würden dann von den verbleibenden Anteilseignern übernommen. Apotheker aus Westfalen-Lippe, die beim ARZ Haan abrechnen, werden dies in Zukunft weiterhin können. Die Kündigung hat für sie keine Konsequenzen. /

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