DAV kündigt Hilfstaxe |
11.07.2018 09:28 Uhr |
Von Anna Pannen / Nun also doch: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Hilfstaxe gekündigt. Das geht aus einer Mitteilung an die Landesverbände hervor. In der sogenannten Hilfstaxe legen DAV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Preise für Arzneimittel fest, die nicht industriell gefertigt sind, also etwa von Rezepturen und den dafür benötigten Stoffen. Anlage 1 und 2 wurden zum 30. September, Teile der Anlage 3 zum 31. Juli gekündigt.
Zuletzt hatte es zwischen beiden Parteien Streit über einen Schiedsspruch zu Anlage 3 der Hilfstaxe gegeben. Dieser wird im Oktober vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verhandelt.
Die Preise für Rezepturen und die dafür benötigten Stoffe regeln Kassen und Apotheker über die Hilfstaxe.
Foto: Shutterstock/Richard Fincher
In Anlage 3 sind ausschließlich Parenteralia gelistet. Einzelne Landesapothekerverbände hatten jedoch immer wieder gefordert, die gesamte Hilfstaxe zu kündigen, da die darin festgelegten Preise sämtlich nicht mehr den tatsächlichen Einkaufspreisen entsprächen.
Dem ist der DAV nun nachgekommen und hat Anlage 1 (Liste der Arzneimittelpreise) und Anlage 2 (Liste der Gefäße) gekündigt sowie bestimmte Wirkstoffe aus Anlage 3, deren Preise »mehr als 10 Prozent« von den tatsächlichen Einkaufspreisen abweichen. Namentlich sind das Oxaliplatin, Cyclophosphamid, Methotrexat, Mitomycin, Bortezomib, Carfilzomib, Daratumumab, Infliximab (Flixabi®), Infliximab (Inflectra®), Infliximab (Remicade®), Infliximab (Remsima®), Irinotecan PEG-liposomal (Onivyde®), Nivolumab, Olaratumab, Pembrolizumab, Vinflunin, Trabectedin und Pixantron.
DAV und Kassen müssen die in der Hilfstaxe festgelegten Preise nun also neu verhandeln. Kommt bis zum jeweiligen Kündigungstermin keine Einigung zustande, gelten die Arzneimittelpreisverordnung und sämtliche festgelegten Aufschläge – für die Krankenkassen wird es also teurer. Gekündigt hat der DAV die Hilfstaxe laut Rundschreiben »um den Verhandlungsdruck gegenüber dem GKV-Spitzenverband zu erhöhen«. /