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Unterschiedliche Bilanz

09.07.2007  14:20 Uhr

Unterschiedliche Bilanz

Die AOK Baden-Württemberg ist zufrieden mit den seit Januar bestehenden Rabattverträgen. So lautet zumindest die offizielle Stellungnahme aus Stuttgart. Man habe mit den Verträgen mehr Zuzahlungsbefreiungen geschaffen. Die Versicherten hätten 1,2 Millionen Euro im zweiten Quartal 2007 an Zuzahlungen gespart. Auch die AOK selbst habe Einsparungen in der Höhe von 4,2 Millionen Euro erzielt. Zwar räumt man Anfangsschwierigkeiten ein, die seien aber behoben.

 

Ganz andere Töne hört und liest man von den Betriebskrankenkassen. Abgesehen davon, dass mit den Verträgen der bisherige transparente Wettbewerb unter den Krankenkassen durch Intransparenz abgelöst worden sei, beklagt man unter anderem bei der BKK, dass die Einsparungen für Vertragscontrolling und Datenbereinigungen wieder verschlungen werden.

 

Bei diesen unterschiedlichen Bilanzen drängt sich die Frage auf: Eignen sich die Rabattverträge dazu, die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen? Diese Frage muss ich mit einem klaren Nein beantworten. Glaubt man dem von Wolfgang Hartmann-Besche, Leiter Versorgungsmanagement beim BKK-Landesverband Bayern, berechneten maximalen Einsparvolumen pro Jahr von 310 Millionen Euro, was einem Rabatt von 1,3 Prozent auf die Gesamtkosten der Gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel von 23,7 Milliarden Euro entspräche und die GKV um circa 0,03 Beitragspunkte entlasten würde, komme ich zu dem Schluss: Die Rabattverträge taugen nichts. Sie führen zu Einsparungen auf Kosten Dritter, insbesondere auf Kosten der Apotheken. Denn die Kolleginnen und Kollegen müssen sich mit den unzufriedenen Patienten auseinandersetzen, indem sie Lieferschwierigkeiten erklären müssen, die sie selbst nicht zu verantworten haben.

 

Vor diesem Hintergrund kann man die Verantwortlichen eigentlich nur noch einmal auffordern, der von der ABDA vorgeschlagenen Zielpreisvereinbarung näherzutreten. Sie stellt auf jeden Fall eine unbürokratische Lösung dar. Sie garantiert dem Patienten, dass er sein Arzneimittel sofort bekommt. Außerdem wird die Auswahl für den Arzt vereinfacht und die Firmen sollten die Zielpreisvereinbarungen auch akzeptieren können.

 

Die Krankenkassen möchte ich darauf hinweisen, dass Zuzahlungen vom Gesetzgeber als Steuerungsmittel vorgesehen wurden. Sie sollten deshalb keine Bedingungen schaffen, dass sie wieder wegfallen. Damit ist der Steuerungseffekt auch weg.

 

 

Professor Dr. Hartmut Morck

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