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Aktionsplan wird bis 2019 fortgeschrieben

06.07.2016  09:54 Uhr

Von Jennifer Evans / Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat vergangene Woche den Entwurf für den neuen Aktionsplan 2016 – 2019 zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland vorgelegt. Demnach sollen besonders Ärzte und Apotheker besser zusammenarbeiten.

Weiterhin ist darin vorgesehen, Handlungsempfehlungen für Heilberufler im Umgang mit dem bundeseinheitlichen Medikationsplan zu erarbeiten sowie die Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen zu erleichtern.

 

Die Fortschreibung des Aktionsplans 2016 – 2019 erfolgt in Anknüpfung an die ab 2008 vorangegangenen Pläne, koordiniert und umgesetzt unter Federführung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.

 

Ein Kernthema des neuen Plans bleibt dem BMG zufolge die fachübergreifende Kooperation aller Heilberufler. Von besonderer Bedeutung sei dabei die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker in puncto Arzneimittelanamnese und -beratung. Zudem soll es laut Entwurf bis 2019 Modelle geben, wie die beiden Akteure bei der AMTS-Optimierung in Hinblick auf deren Ressourcenaufwand unterstützt werden können.

 

Die Vermeidung von lebensbedrohlichen Therapierisiken – wie sie etwa bei der gleichzeitigen Einnahme von Rx-Medikamenten und OTC-Mitteln vorkommt – stellt einen weiteren Schwerpunkt des Papiers dar. Demzufolge werden ab 2016 nicht nur Merkblätter zur Sensibilisierung der Patienten entwickelt, sondern auch Handlungsempfehlungen für Heilberufler. Sie sollen den Umgang mit dem von Selbstverwaltung und Industrie beschlossenen bundeseinheitlichen Medikationsplan vereinfachen. Ähnliche Handlungsempfehlungen soll es künftig ebenfalls für Arzneimittel mit erhöhten Anwendungsrisiken und Monitoringbedarf geben.

 

Nebenwirkungen melden

 

Weitere Projekte sehen vor, die Meldung von Nebenwirkungen mithilfe einer einheitlichen Software zu erleichtern. Der Plan legt fest, dass ausgefüllte Meldebögen aus Praxis- und Apothekensoftware sowie aus Krankenhausinformationssystemen bis 2017 über gemeinsame Datenformate verfügen müssen. Ziel ist es, die Spontanmeldedaten von unerwünschten Arzneimittelwirkungen seitens der Ärzte und Apotheker zu erhöhen. Die Meldeaktivität sei zuletzt der großen Arbeitsverdichtung zum Opfer gefallen, heißt es in dem Entwurf. /

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