Über Telematik und Schmerzversorgung |
01.07.2015 09:47 Uhr |
Von Ev Tebroke / Die Telemedizin soll schnellstmöglich Bestandteil der regulären Versorgung werden. Um die Planung besser zu koordinieren, haben die Gesundheitsminister der Länder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossen. Auch eine verbesserte Schmerzversorgung in den Krankenhäusern stand im Fokus ihrer Jahrestagung vergangene Woche in Bad Dürkheim.
Das Thema Telematik im Gesundheitswesen war in diesem Jahr Schwerpunkt der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die 2015 unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz stand. Beim Aufbau einer Telematik-Struktur, wie bereits im geplanten E-Health-Gesetz vorgesehen, halten die GMK-Teilnehmer eine explizite Einbindung der Länder für essenziell. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll laut GMK-Beschluss nun eine Strategie zum weiteren Ausbau der Telematikstruktur erstellen.
Die Betreuung sterbenskranker Menschen soll nicht auf Hospize beschränkt bleiben, sondern Teil der Regelversorgung werden, so der GMK-Beschluss.
Foto: Fotolia/ Ocskay Mark
»Es ist uns wichtig, dass die Länder an dem Prozess teilhaben«, so die GMK-Vorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). In den Bundesländern gebe es bereits viele gute Telematik-Modellprojekte. Diesen Erfahrungsschatz gelte es zu nutzen, um von zahlreichen Insellösungen hin zu einem einheitlichen Vorgehen aller Länder und dem Bund zu kommen, so die Vorsitzende.
Bei der Telemedizin kommunizieren Arzt und Patient über Computer und Webcam. Auch medizinische Daten können über entsprechende Netze übertragen werden. Insbesondere in weniger besiedelten Gebieten bedeutet dies für Patienten erhebliche Erleichterungen bei der medizinischen Versorgung, weil sie lange Wege sparen und weniger oft eine Arztpraxis aufsuchen müssen. Eine technische Unterstützung via Internet ermöglicht zudem längeres Wohnen in den eigenen vier Wänden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll sich nun bis zum nächsten Jahrestreffen unter anderem mit den Fragen befassen, wie Anwendungen der Telemedizin systematisch in die Regelversorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden können und welche Mindestanforderungen an den Nutzennachweis der Anwendungen gestellt werden müssen.
Verbesserte Versorgung
Auch bei der Schmerz- sowie Palliativ- und Hospizversorgung drängen die Länder auf eine verbesserte Versorgung. »Wir setzen uns daher dafür ein, dass jedes Krankenhaus eine qualifizierte und interdisziplinäre Versorgung schmerzkranker Menschen gewährleistet«, betonte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Laut Beschluss bittet die GMK den Gemeinsamen Bundesausschuss, für ein strukturiertes Akutschmerzmanagement der Krankenhäuser Qualitätskriterien zu entwickeln. Was die besondere Versorgung sterbender Menschen betrifft, so will die GMK die Betreuung nicht nur auf Hospize beschränkt wissen, sondern sie in die Regelversorgung aufnehmen. Auch sollte bei der Gestaltung der neuen Pflegeausbildung die Palliativpflege in der Theorie und Praxis berücksichtigt werden, heißt es in dem Beschluss der Gesundheitsminister. Der GMK-Vorsitz wechselt jährlich – im kommenden Jahr wird Mecklenburg-Vorpommern Vorsitzland. /