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Korruption im Gesundheitswesen

Bundestag stimmt für Sanktionen

26.07.2013  10:38 Uhr

Von Anna Hohle / Mit dem Präventionsgesetz hat der Bundestag in der vergangenen Woche neue Regeln zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Sie gelten für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, also auch für Apotheker. Doch das Gesetz könnte am Einspruch der Länder scheitern: Ihnen gehen die Änderungen nicht weit genug.

Lässt sich ein Arzt oder Apotheker bestechen, sollen ihm künftig eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft blühen. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag in der vergangenen Woche zusammen mit dem Präventionsgesetz verabschiedet. Auch die Person, die dem Heilberufler Geld oder andere Gegenleistungen etwa für Wettbewerbsvorteile anbietet, muss demnach künftig mit einer Haftstrafe rechnen. Zuwendungen von sehr geringem Wert sind davon allerdings ausgeschlossen.

Gesetz könnte scheitern

 

Die Neuregelung ziele insbesondere darauf ab, Patientenzuweisungen oder Versorgungs­beteiligung gegen Entgelt zu verhindern, teilte das Bundesgesundheits­ministerium mit. Dazu soll eigens ein neuer Straftatbestand im Sozialgesetzbuch (SGB) V geschaffen werden. Ob die Neuregelung in ihrer jetzigen Form in Kraft tritt, ist allerdings fraglich. Das Präventionsgesetz hatte den Bundestag nur mit den Stimmen von Union und FDP passiert ? die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Im Bundesrat könnte das Gesetz also von den rot-grün regierten Ländern blockiert werden.

 

Oppositionspolitiker kritisieren sowohl die geplanten Änderungen im Bereich der Prävention als auch die Regeln zur Korruptionsbekämpfung. Beide gehen nach Ansicht von SPD und Grünen nicht weit genug. Das Präventionsgesetz sieht vor, dass die Krankenkassen ihre Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge künftig vervierfachen. In Kitas, Schulen und Betrieben soll es mehr Präven­tionsangebote geben. Vertreter der Opposition bemängeln jedoch, dass insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und Sozialstatus zu wenig von den Änderungen profitieren.

 

Ähnlich sieht es bei den Neuregelungen zur Korruptionsbekämpfung aus. Hier haben einzelne Länder bereits einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der Strafen für Korruption im Gesundheitswesen nicht im SGB V, sondern im Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht. Ansonsten würden lediglich angestellte Ärzte in Kliniken nach dem StGB bestraft werden, freiberufliche Vertragsärzte dagegen nach dem SGB V, kritisierte Edgar Franke, rechtspolitischer Sprecher der SPD. Privatärzte könnten laut Franke nach den Plänen der Koalition überhaupt nicht belangt werden. Dies sei eine »willkürliche Ungleichbehandlung«.

 

In dieser Woche ist der Länderantrag zur Korruptionsbekämpfung bereits Thema im Plenum des Bundesrats. Kurz vor der Bundestagswahl im September stimmen die Länder dann über das Präventionsgesetz und damit auch über den Entwurf der Koalition zur Korruptionsbekämpfung ab. /

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