Pharmazeutische Zeitung online
Grippeimpfstoff-Vereinbarung

Kehrtwende möglich

26.06.2018  17:57 Uhr

Von Anna Pannen / Die Vereinbarung zwischen AOK Nordost und drei Apothekerverbänden über tetravalente Grippeimpfstoffe bleibt möglicherweise doch bestehen. Im Gegensatz zum Bundeskartellamt hat das Landessozialgericht Hessen sie für zulässig befunden.

Im Streit um eine Grippeimpfstoff-­Vereinbarung zwischen der AOK Nordost und Apothekern könnte es eine Kehrtwende geben. Wie berichtet hatte die Krankenkasse im Februar einen Vertrag über die Belieferung mit Vierfach-Grippeimpfstoff mit den Apothekerverbänden Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern getroffen.

 

Die Vakzine wird bislang nur von drei Unternehmen hergestellt – Sanofi, Glaxo-Smith-Kline (GSK) und Mylan. Die Vereinbarung zwischen AOK und Apothekern sieht einen Festpreis für den Impfstoff vor, zu dem die Kasse ihn voll übernimmt. Mylan hatte zugesichert, zum vereinbarten Preis zu liefern. Sanofi und GSK waren darüber nicht erfreut und klagten gegen die Vereinbarung. Sie sehen darin einen Exklusivvertrag, der Mylan bevorzugt. Exklusivverträge sind für Impfstoffe allerdings seit dem vergangenen Jahr verboten.

 

Widersprüchliche Urteile

 

Während Sanofi vor dem Sozialgericht Frankfurt klagte, zog GSK vors Bundeskartellamt. Sanofi scheiterte, GSK hatte Erfolg: Das Kartellamt erklärte die Vereinbarung im Mai für ungültig. Dennoch reichte auch Sanofi als Folge der verlorenen Klage Revision vor dem Landessozialgericht (LSG) Hessen ein. Wie die AOK Nordost am Montag mitteilte, gab es dort nun ein Urteil – und zwar eines, das dem des Bundeskartellamts widerspricht.

 

Die LSG-Richter erklärten demnach, Kasse und Apotheker hätten sich in ihrem Vertrag sehr wohl an geltendes Recht gehalten, das Papier bevorzuge keinen einzelnen Hersteller, weder direkt noch indirekt. Zudem ist es aus Sicht der Richter absolut zulässig, dass AOK und Apotheker einen festen Abgabepreis vereinbart haben. Schließlich sei es allen Unternehmen freigestellt, selbst mit den Preisen runterzugehen und somit konkurrenzfähig zu werden.

 

Das sieht auch die AOK so. »Es ist ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teure Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt wird«, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der AOK Nordost-Geschäftsleitung. Der Chef des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie, Martin Zentgraf, nannte die Einstellung der AOK borniert. Er warnte vor Lieferengpässen. Sollte Mylan einen Produktionsausfall erleiden, könne die Konkurrenz nicht einspringen, da sie ihre eigene Produktion aufgrund geringer Marktchancen dann längst gedrosselt haben werde.

 

Interessant ist, dass die Richter des LSG gezielt Argumente des Verfahrens beim Bundeskartellamt aufgenommen und widerlegt haben. Dort steht nämlich auch noch eine Revision an und zwar vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Nun stehen die Chancen nicht schlecht, dass AOK und Apotheker auch diesen Prozess noch für sich entscheiden können. /

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