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Hilfstaxe

DAV zieht Eilantrag zurück

26.06.2018  17:57 Uhr

Von Anna Pannen / Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat im Streit um die Hilfstaxe seinen Eilantrag vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) zurückgezogen. Dort hatte er im Februar gegen einen Schiedsspruch geklagt, der im Januar ergangen war, nachdem sich Apotheker und Kassen nicht über eine Neuerung von Anlage 3 der Hilfstaxe hatten einigen können.

 

Der DAV hatte seiner Klage damals ein Eilverfahren hinzugefügt, um zu erreichen, dass der Schiedsspruch bis zum Entscheid über die Klage ausgesetzt wird. Das Gericht hatte dem Eilantrag jedoch nicht wie erhofft innerhalb weniger Wochen stattgegeben, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass der Schiedsspruch aufgeschoben wird, immer weiter gesunken war und er bis heute gilt. Stattdessen hat das LSG laut DAV nun allerdings verbindlich zugesichert, im Oktober über die Klage zu entscheiden und zwar »wegen der Dringlichkeit und Bedeutung der Sache«.

 

Der DAV verzichtet deshalb laut eigenen Angaben nun auf das Eilverfahren, um den Weg zu einem zügigen Hauptverfahren frei zu machen. Eine vorläufige Entscheidung nur zu einem Teilaspekt des Schiedsspruch wäre zu diesem Zeitpunkt ohnehin keine Hilfe mehr gewesen, ließ er wissen.

 

In der Hilfstaxe legen Apotheker und Kassen die Preise für Arzneimittel fest, die nicht industriell gefertigt sind, also etwa von Rezepturen und den dafür benötigten Stoffen. Anlage 3 betrifft ausschließlich parenterale Lösungen. /

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