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Mediziner kritisieren Zwangsernährung in Guantanamo

26.07.2013  10:38 Uhr

Von Christina Hohmann-Jeddi / Das Gefangenenlager Guantanamo Bay ist nicht nur ein rechtsfreier, sondern auch ein Medizinethik-freier Raum. Darauf weist eine Gruppe von Medizinern im »New England Journal of Medicine« mit Blick auf die Zwangsernährung von Gefangenen hin (doi: 0.1056/NEJMp130 6065).

 

Etwa 100 der 166 Insassen befänden sich seit einiger Zeit im Hungerstreik, um gegen ihre Haftbedingungen zu protestieren, einige von ihnen schon seit vier Monaten. Das US-Verteidigungsministerium setze Militärärzte ein, um die Hungerstreikenden zwangsweise zu ernähren, kritisieren George Annas und seine Kollegen vom Department für Gesundheitsrecht, Bioethik und Menschenrechte der Boston University in Massachusetts.

Erst kürzlich habe das Ministerium weitere 40 medizinische Fachkräfte nach Guantanamo gesandt, um bei der Zwangsernährung zu helfen. Dabei sei diese eine Art Missbrauch, der mit der geltenden Medizin­ethik nicht zu vereinbaren sei.

 

In der Deklaration von Malta, die 1991 vom Weltärztebund (World Medical Association) erlassen wurde, heißt es: »Zwangsernährung (bei psychisch gesunden Hungerstreikenden) ist niemals ethisch vertretbar. Selbst wenn damit eine Heilwirkung erzielt werden soll, ist die mit Drohungen, Nötigung, Zwang und Anwendung physischer Gewalt verbundene Ernährung eine Form der unmenschlichen und entwürdigenden Behandlung.« Gegen diesen Grundsatz wird in Guantanamo Bay seit 2006 verstoßen. Schon damals kamen Fixierstühle zum Einsatz, um einen Hungerstreik von Gefangenen zu beenden. Die Autoren des aktuellen Artikels fordern ihre Kollegen und Ärzteverbände auf, politischen Druck auszuüben um die Zwangsernährung zu beenden. Zudem rufen sie beteiligte Militärärzte dazu auf, sich entsprechenden Anweisungen zu widersetzen: »Die Zeit ist gekommen, dass Mediziner konstruktive politische Maßnahmen ergreifen sollten, um zu versuchen, den entstandenen Schaden zu beheben, und um sicherzustellen, dass zivile und Militärärzte dieselben medizinethischen Prinzipien befolgen.« / 

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