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Nutzenbewertung

Die Crux mit der Vergleichstherapie

26.06.2012  18:23 Uhr

Von Ina Brzoska / Bei der Bewertung des Zusatznutzens fiel auch das Anti-Epileptikum Trobalt® (Retigabin) durch. Der neue Arzneistoff sei nicht besser als vergleichbare Therapien am Markt, urteilte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA). In Nachbarländern sehen Mediziner das anders. Wurde die richtige Vergleichstherapie bei der Bewertung herangezogen?

Im Streit um Trobalt drängt der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) auf eine Neubewertung des neu eingeführten Anti-Epileptikums. Der Gesetzgeber habe bei der Einführung des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) versprochen, dass das neue System einen Lernprozess durchlaufe. »Wir diskutieren aber nicht auf Augenhöhe«, sagte Cameron Marshall, Geschäftsführer von GSK. »Wir sind nicht nur Hersteller, sondern auch Wissenschaftler«, mahnte er.

 

Pharmaunternehmen wehren sich gegen das ungewohnt enge Korsett, das der Gesetzgeber geschnürt hat. Sie drohen damit, weniger in Forschung und Entwicklung zu investieren. »Wir können uns auch stärker auf Asien fokussieren«, sagte Marshall. In China beispielsweise seien die Bedingungen derzeit erstaunlich gut, auch gebe es gute Preise.

 

Zwei Milliarden Einsparung

 

Mit dem AMNOG ist der Handlungsspielraum für Hersteller in Deutschland deutlich eingeschränkt worden. Durften sie früher die Preise für neue Produkte selbst bestimmen, müssen sie jetzt einen frühen Zusatznutzen nachweisen. So soll verhindert werden, dass Konzerne den Markt mit überflüssigen Medikamenten überfluten. Nur für wirklich bessere, neue Arzneien soll auch mehr bezahlt werden. Zwei Milliarden Euro will der Staat mit der stärkeren Überwachung bei der Einführung neuer Medikamente einsparen.

 

Als Trobalt bei der frühen Bewertung des Nutzens durchfiel, entschied GSK, das Medikament vom deutschen Markt zu nehmen. »Der Preis, den wir für Trobalt in Deutschland bekommen hätten, deckt gerade mal die Produktionskosten«, sagte Bettina Brennecke, Mitglied der GSK-Geschäftsführung. Dies sei besonders ärgerlich, da Deutschland Referenzmarkt für andere Länder sei.

 

TK und AOK zahlen

 

Nun drängt GSK auf eine zügige Neubewertung von Trobalt. Streit gibt es um die Methode, mit der das neue Medikament bewertet wurde. In diesem Fall nicht zu Unrecht – in elf europä-ischen Nachbarländern gilt der Zusatznutzen als belegt, unter anderem in England, Schweden oder den Niederlanden. Als GSK Trobalt hierzulande vom Markt nahm, erklärten sich die Techniker Krankenkasse und die AOK bereit, ihren Patienten die Kosten zu erstatten. Deutschlandweit nutzen bisher rund 1000 Patienten Trobalt. Das Potenzial schätzt GSK auf 23 000 Patienten hierzulande.

 

»Das Problem ist, dass wir mit zu vielen Literaturwissenschaftlern und mit zu wenig Klinikern über den Zusatznutzen neuer Medikamente streiten«, sagt Professor Dr. Torsten Strohmeyer, Leiter der GSK-Forschungs- und Medizinabteilung. Scharfe Kritik übte er damit am Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Auf der Basis seiner Bewertungen fällt der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) seine Entscheidung, ob der Zusatznutzen belegt ist.

 

»Die herangezogenen Vergleichstherapien sind aus medizinischer Sicht nicht akzeptabel«, sagte Strohmeyer. Der Wirkstoff Retigabin könne nicht mit generischen Wirkstoffen wie Lamotrigin und Topiramat in einen Topf geworfen werden. Da vergleiche man methodisch widersinnig alte mit neuen Medikamenten. »Trobalt spielt in der Liga der modernen Anti-Epileptika, und mit denen muss es auch verglichen werden«, sagte Strohmeyer.

 

Laut GSK eignet sich der Wirkstoff Retigabin bei refraktären Patienten, also jenen Epileptikern, die auf andere Therapien nicht angesprochen haben. »Hier ergibt es Sinn, dass Betroffene in einer späten Phase aus einer Vielfalt an Therapien auswählen können«, sagte der Wissenschaftler. GBA und die Wissenschaftler des IQWiG sehen das allerdings anders. /

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