Pharmazeutische Zeitung online
Gesetzliche Krankenversicherung

Bundestag stimmt für Finanzreform

11.06.2014  09:49 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Krankenkassen können die Höhe ihrer Beiträge in Zukunft wieder weitgehend selbst bestimmen. Das hat der Bundestag vergangene Woche mit dem GKV-­Finanzstrukturgesetz beschlossen. Die Novelle verpflichtet allerdings auch zu mehr Transparenz bei Zusatzbeiträgen. Das schmeckt den Kassen gar nicht.

Mit dem Gesetz sinkt der allgemeine Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr von heute 15,5 auf dann 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Angestellte teilen sich die Kosten dabei – jede Seite trägt mit 7,3 Prozent zunächst die Hälfte des Beitrags. Kommt eine Kasse mit diesem Geld nicht aus, kann sie von ihren Versicherten allerdings einen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Der Anteil der Arbeitgeber kann hingegen nicht steigen, er bleibt eingefroren.

 

Mehr Transparenz

 

Union und SPD hatten in letzter Minute noch zwei Änderungsanträge in das Gesetz eingebracht, die Krankenkassen zu mehr Transparenz verpflichten. Wollen sie einen Zusatzbeitrag erheben oder erhöhen, müssen sie ihre Mitglieder demnach spätestens einen Monat im Voraus darüber informieren und auf ihr Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

 

Liegt der Extrabeitrag über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen, müssen sie die Versicherten zudem explizit auf die Möglichkeit hinweisen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Für größtmögliche Transparenz soll dabei eine Übersicht des GKV-Spitzenverbands im Internet sorgen, aus der eindeutig hervorgeht, welche Krankenkasse einen Extrabeitrag in welcher Höhe erhebt.

 

Besonders wichtig ist den Koalitionären, dass die Information der Versicherten in einem gesonderten Schreiben erfolgt. Ein allgemeiner Hinweis in der Mitgliederzeitschrift der Krankenkasse reicht demnach nicht aus.

 

Aus Sicht der Krankenkassen gehen diese Vorgaben zu weit. »In keiner anderen Branche gibt es eine gesetzliche Pflicht, auf einen billigeren Konkurrenten hinzuweisen«, sagte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz. Ähnlich äußerte sich die Chefin des Verbands der Ersatzkassen, Ulrike Elsner. Die Versicherten würden durch einen entsprechenden Brief ihrer Krankenkasse massiv verunsichert und könnten ihn sogar als Aufruf zum Kassenwechsel verstehen. »Das kann die Bundesregierung nicht ernsthaft wollen«, so Elsner.

 

Neues Qualitätsinstitut

 

Neben der Finanzreform der Kassen regelt das Gesetz eine Reihe weiterer Neuerungen. So erhält der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag, ein unabhängiges wissenschaftliches Qualitätsinstitut einzurichten. Langfristig soll das Institut etwa die Qualität von Leistungen in den einzelnen Kliniken vergleichen und die Ergebnisse veröffentlichen. Die Politik sorge damit für mehr Transparenz, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). »Die Patienten haben ein Recht darauf, zu erfahren, wo sie gute Leistungen bekommen.«

 

Darüber hinaus müssen Krankenkassen künftig immer mit mindestens zwei Herstellern Rabattverträge über Impfstoffe schließen. Die Bundesregierung hofft, Versorgungsengpässe im Impfstoffbereich damit weitgehend ausschließen zu können. In der Vergangenheit war es wiederholt zu Problemen gekommen, weil einzelne Hersteller als exklusive Rabattpartner der Krankenkassen nicht ausreichend Vakzine liefern konnten.

 

Entlastung bringt das Gesetz zudem für Hebammen, die sich durch steigende Haftpflichtprämien zunehmend bedroht sehen. Helfen sollen befristete Zuschläge, die Krankenkassen und Hebammenverbände für die Zeit ab 1. Juli 2014 aushandeln sollen. Profitieren sollen davon insbesondere Hebammen, die vergleichsweise wenige Geburten betreuen. Ab Juli 2015 ist zudem ein Sicherstellungszuschlag geplant. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa