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Notdienst

Bundestag beschließt Pauschale

26.07.2013  13:07 Uhr

Von Stephanie Schersch / Mit den Stimmen von Union, FDP und Linkspartei hat der Bundestag das Apothekennotdienst- Sicherstellungsgesetz (ANSG) verabschiedet. Schon bald sollen Apotheker damit einen pauschalen Zuschuss für jeden Notdienst erhalten.

Für die Notdienstpauschale stehen jährlich 120 Millionen Euro zur Verfügung. Das Gesetz soll insbesondere Landapotheken unterstützen, die in der Regel mehr Notdienste leisten müssen als ihre Kollegen in der Stadt. »Damit werden wir den individuell unterschiedlichen Belastungen der Apotheken durch den Notdienst gerecht«, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). »So sichern wir die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln auch in ländlichen Regionen auf hohem Niveau.«

Fixum steigt um 16 Cent

 

Finanziert wird die Notdienstpauschale über eine Anhebung des Fixhonorars für verschreibungspflichtige Medikamente. Das Fixum steigt um 16 Cent, die in einen zentralen Fonds fließen, aus dem die Mittel anschließend an die einzelnen Apotheken verteilt werden. Als Fondsverwalter ist der Deutsche Apothekerverband (DAV) vorgesehen. Wie viel Geld die einzelnen Apotheken an den Fonds abführen müssen, ermitteln zum einen die Rechenzentren auf Basis der Rezeptdaten gesetzlich versicherter Patienten. Darüber hinaus muss jede Apotheke per Selbsterklärung mitteilen, wie viele Rx-Packungen sie im jeweiligen Quartal an Privatpatienten abgegeben hat. Auf die bislang erhobene Notdienstgebühr von 2,50 Euro pro Patient hat die Einführung der Pauschale keine Auswirkungen. Sie bleibt als eine Art Schutzgebühr erhalten.

 

SPD und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung im Bundestag. Zwar befürworte man grundsätzlich das Ziel, mit der Notdienstpauschale Landapotheken zu stärken, sagte die Grünen-Gesundheitsexpertin Birgitt Bender. Sie bemängelte allerdings fehlende Zahlen zur tatsächlichen Belastung der Apotheken durch Notdienste. Das Gesetz wirke daher »trotz der guten Absicht, die wir teilen, nicht wirklich überzeugend«, so Bender. Aus Sicht der Sozialdemokraten verfehlt die Pauschale ihr eigentliches Ziel. »Man kann die ländlichen Apotheken doch nicht dadurch fördern, dass man die städtischen Apotheken besser bezahlt«, sagte der SPD-Abgeordnete Steffen-Claudio Lemme. Er kritisierte auch die Ausgestaltung des Notdienstfonds. »Wir halten es für unlogisch, den Fonds beim Deutschen Apothekerverband anzusiedeln.« Ein steuerfinanziertes Modell als mögliche Alternative habe die schwarz-gelbe Koalition noch nicht einmal geprüft, so Lemme. Der Fonds verursache zudem »einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand«.

 

Dieser Ansicht ist grundsätzlich auch die Linkspartei. Aufgrund der besonderen Bedeutung für Landapotheken und die wohnortnahe Versorgung stimmte sie dennoch für das Gesetz. »Es ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung«, sagte Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler.

 

DAV darf schätzen

 

Mit dem Gesetz hat der Bundestag auch die zuletzt eingebrachten Änderungsanträge von Union und FDP abgesegnet. Damit erhält der DAV Sanktionsmöglichkeiten für den Fall, dass Apotheker ihrer Pflicht zur Selbsterklärung nicht nachkommen oder der Verdacht auf Falschmeldungen besteht. Der Verband darf dann die Zahl der an Selbstzahler abgegebenen Packungen schätzen und zudem eine Strafgebühr von 500 Euro verlangen. Für die Anschubfinanzierung des Notdienstfonds soll der DAV darüber hinaus in den ersten Monaten des Betriebs ein Darlehen aufnehmen können. Dieses muss allerdings bis spätestens 31. Dezember zurückgezahlt werden.

 

Eine gesetzliche Klarstellung zur Umsatzsteuer gibt es allerdings nicht. Zuletzt hatte unter anderem die ABDA gefordert, die Notdienstpauschale nicht zu besteuern und darauf verwiesen, dass bereits die 16 Cent Fixzuschlag zur Finanzierung des Fonds der Mehrwertsteuer unterliegen. »Die Umsatzsteuerproblematik konnten wir leider nicht gesetzlich regeln«, sagte Michael Hennrich, der für die CDU im Gesundheitsausschuss des Bundestages sitzt.

 

Der Ausschuss hatte sich noch am Tag vor der Schlussabstimmung im Plenum mit diesem Thema befasst. Zwar betrachte das Bundesfinanzministerium die Pauschale als einen »echten Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliege«, heißt es im Bericht zur Ausschusssitzung. Doch das Ministerium habe angemerkt, dass eine Entscheidung in dieser Frage letztlich nur in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erfolgen könne. Man gehe nun davon aus, dass das Bundesfinanzministerium mir den Landes­finanzministern eine Lösung finden werde, »damit dieser Betrag den Apothekern ungeschmälert zur Verfügung steht«, sagte Hennrich.

 

Als letzte Hürde muss das ANSG am 5. Juli nun noch den Bundesrat passieren. Er kann dabei allerdings lediglich Einspruch erheben und vom Bundestag überstimmt werden. Das Gesetz soll dann zum 1. August in Kraft treten. /

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