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Substitution

ABDA lehnt Ausweitung ab

26.07.2013  13:07 Uhr

Von Anna Hohle, Berlin / Die Oppositionsparteien wollen die Substitution von Drogenabhängigen erleichtern und nennen die bestehenden Gesetze veraltet. Im Gesundheitsausschuss wurden nun verschiedene Sachverständige zum Thema befragt. Die ABDA meldete Zweifel an der geforderten Liberalisierung an.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist dagegen, die strengen Abgaberegeln für Substitutionsmittel zu lockern. Das machte ABDA-Justiziar Lutz Tisch in der vergangenen Woche im Gesundheitsausschuss deutlich. Hintergrund der Debatte sind drei getrennte Anträge von SPD, Grünen und Linkspartei. Alle drei Parteien fordern eine Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).

Opposition will strenge Regeln lockern

 

Die Verordnung sei veraltet und müsse dringend an den neuesten Stand wissenschaftlicher Forschung angepasst werden, so die Parteien. Sie fordern unter anderem, die strengen Regeln zu den Therapievoraussetzungen, den Behandlungszielen und den Konsequenzen im Fall eines Beikonsums von anderen Suchtmitteln zu lockern. Auch solle die sogenannte Take-Home-Regelung ausgeweitet werden. Bislang sieht sie vor, dass Süchtige Substitutionsmittel nur für einen Bedarf von höchstens 30 Tagen mit nach Hause nehmen dürfen. Darüber hinaus fordern SPD und Linke, eine flächendeckende Versorgung mit Substitutionsmitteln wie Diamorphin auch in ländlichen Regionen zu gewährleisten. Dazu müsse man die »Konsiliar- und Mitgabe-Regelungen« überprüfen, so die Linke.

 

ABDA-Justiziar Lutz Tisch erklärte im Gesundheitsausschuss, aus Sicht der ABDA bestehe hier kein Regelungsbedarf. Es seien bereits heute »flächendeckend dienstbereite Apotheken verfügbar«, die bei Bedarf Substitutionsmittel abgeben könnten, so Tisch. Die Apothekenpflicht für Betäubungsmittel ermögliche ein »Vier-Augen-Prinzip« durch Arzt und Apotheker. Dieses sei wichtig und notwendig für die Arzneimittelsicherheit. In einer Stellungnahme der ABDA hieß es, man halte einen eventuellen Wegfall der Vier-Augen-Regelung »bei gleichzeitiger Forderung nach weiteren Liberalisierungen zum Beispiel durch Verzicht auf das Therapieziel der Abstinenz oder eine Abschwächung der Sanktionsmöglich­keiten bei Verstößen« für un­verantwortlich.

 

Andere Sachverständige dagegen sprachen sich für eine Lockerung der strengen Vorgaben aus. Einige Passagen der BtMVV seien überholt und entsprächen nicht dem aktuellen Stand der Forschung, kritisierten etwa die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS). Vollkommene Abstinenz etwa sei »ein wichtiges Ziel, in manchen Fällen aber unrealistisch«, erklärte der BÄK-Sachverständige Wilfried Kunstmann. Hans- Günter Meyer-Thompson von der DGS forderte, kein Arzt dürfe seine Approbation verlieren, wenn er einen Substituierten trotz Beikonsums weiterbehandle.

 

Auch einige geladene Suchtmediziner bezeichneten die strengen gesetzlichen Regeln als kontraproduktiv für die Substitutionsbehandlung. Diese Woche werden die Anträge abschließend im Gesundheitsausschuss behandelt, anschließend gehen sie ins Plenum des Bundestages. /

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