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Apobank geht nicht in Berufung

27.05.2014  09:30 Uhr

Von Anna Hohle / Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) wird im Prozess um Schadensersatz gegen ehemalige Vorstände nicht in Berufung gehen. Das hat der Aufsichtsrat der Bank vergangene Woche beschlossen.

 

Das Kreditinstitut hatte 2010 einige seiner ehemaligen Vorstandsmitglieder verklagt. Sie sollten im Jahr 2007 riskante spekulative Investitionen getätigt und damit hohe Verluste für die Apobank verursacht haben, so der Vorwurf. 66 Millionen Euro Schadensersatz wollte die Bank deswegen von den Ex-Managern sehen.

 

Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage jedoch Ende April dieses Jahres abgewiesen. Nach Auffassung der Richter hatten sich die Ex-Manager korrekt verhalten. Die damaligen Verluste der Apobank seien allein der weltweiten Finanzkrise zuzuschreiben gewesen, erklärte das Gericht. Mit dem Verzicht auf Berufung hat sich die Apobank diesem Urteil nun anscheinend gefügt. Sie muss den ehemaligen Vorstandsmitgliedern nun mehr als 2,5 Millionen Euro für Abfindungen und Boni zahlen. /

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