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Abschlag

Apotheker und Kassen einigen sich

27.05.2013  18:46 Uhr

Von Stephanie Schersch / Im Streit um den Apothekenabschlag haben Krankenkassen und Apotheker einen Kompromiss gefunden. Beide Seiten verständigten sich vergangene Woche auf eine Paketlösung für die Jahre 2013 bis 2015. Darüber hinaus werden die Klagen aus der Vergangenheit zurückgezogen.

Laut Einigung liegt der Abschlag für 2013 effektiv bei 1,80 Euro. Seit Anfang Januar rechnen die Apotheker zwar mit 1,75 Euro ab. Auf eine aufwendige Rückabwicklung dieser Abschläge werde jedoch verzichtet, heißt es auf beiden Seiten. Stattdessen wird ab 1. Juli ein Rabatt in Höhe von 1,85 Euro angesetzt, um auf diese Weise die Rückstände aus dem ersten Halbjahr auszugleichen. Auch 2014 soll der Abschlag bei 1,80 Euro liegen, 2015 dann bei 1,77 Euro.

Klare Rechtsverhältnisse

 

Darüber hinaus ziehen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) ihre Klagen aus den Jahren 2009 beziehungsweise 2010 zurück. Die Schiedsstelle hatte den Abschlag 2009 auf 1,75 Euro festgesetzt, dagegen hatten die Krankenkassen geklagt. Auch 2010 lag der Abschlag nach Schiedsstellenentscheid bei 1,75 Euro, diesmal reichten die Apotheker Klage ein. Eine Entscheidung für die beiden Jahre stand bis zuletzt aus, ursprünglich sollte sich das Sozialgericht Berlin-Brandenburg noch in diesem Jahr mit den Fällen befassen. Das ist nun nicht mehr nötig. »Damit werden die gerichtlichen Auseinandersetzungen beendet und für alle Beteiligten klare Rechtsverhältnisse geschaffen«, kommentierte der DAV die Einigung.

 

Dem Kompromiss sind lange und zähe Verhandlungen vorausgegangen. Trotz mehrfacher Gespräche hatten sich Apotheker und Krankenkassen vergangenen Herbst noch nicht einmal auf den Ausgangspunkt der Verhandlungen zum Kassenabschlag einigen können. Während die Apotheker mit 1,75 Euro den Abschlag aus dem Jahr 2010 als Basis forderten, wollten die Kassen mit den Verhandlungen bei 2,05 Euro starten. Auf diesen Wert hatte das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz den Abschlag für 2011 und 2012 festgeschrieben. Nach mehreren ergebnislosen Verhandlungsrunden riefen beide Seiten schließlich die Schiedsstelle an. Diese musste jedoch zunächst einen neuen Vorsitzenden suchen, den sie mit Rainer Hesse, ehemaliger Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, schließlich auch fand. Unter seiner Mediation erzielten Apotheker und Kassen nun eine Einigung.

 

Der Kompromiss verlange beiden Seiten große Zugeständnisse ab, heißt es beim DAV. Wichtig sei aber, dass man an den Verhandlungstisch zurückgefunden und im Rahmen der Selbstverwaltung eine Einigung erzielt habe. Auch der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, sprach von einem guten Ergebnis. »Wir sind zuversichtlich, nun eine für mehrere Jahre tragfähige Lösung gefunden zu haben«, sagte er.

 

Bis Juli 2014 wollen Apotheker und Kassen entscheiden, wie es nach 2015 mit dem Abschlag weitergeht. Die Zeit soll außerdem dazu genutzt werden, die Politik zur Aufhebung der parallelen Regelungen zur Vergütungsanpassung mit Apothekenabschlag auf der einen und Packungspauschale auf der anderen Seite zu bewegen.

 

In der Vergangenheit hatte sich der DAV-Vorsitzende Fritz Becker bereits mehrfach dafür ausgesprochen, in Paragraf 78 des Arzneimittelgesetzes eindeutig zu regeln, wann und nach welchen Kriterien das packungsbezogene Fixhonorar der Apotheker angepasst wird. Im Gegenzug könnte dann der Apothekenabschlag in Zukunft festgeschrieben werden. Gibt es keine Gesetzesänderung, sollen die 1,77 Euro aus dem Jahr 2015 Basis für die Berechnung des Abschlags 2016 sein.

 

Zustimmung bis 20. Juni

 

Der nun erzielten Einigung müssen noch die zuständigen Gremien beim GKV-Spitzenverband und beim DAV zustimmen. Dafür bleibt ihnen bis zum 20. Juni Zeit, bis dahin sollen die Verhandlungen zum Apothekenabschlag ruhen. Sowohl DAV-Chef Becker als auch Kassensprecher Lanz zeigten sich zuversichtlich, dass die Gremien auf beiden Seiten einwilligen werden. /

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