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Freihandelsabkommen

Mehr Schutz für das Gesundheitswesen

20.05.2015  10:20 Uhr

Von Ev Tebroke / Die Sorge um eine mögliche Deregulierung des europäischen Gesundheitswesens infolge des Freihandels­abkommens TTIP hat die Vorsitzenden der Heilberufe in Deutschland zu einer gemeinsamen Erklärung veranlasst. Darin fordern sie einen besseren Schutz des Gesundheitswesens und der Heilberufe.

In der Erklärung sprechen sich die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker für die Wahrung der Vielfalt des europäischen Gesundheitswesens und der Freiberuflichkeit aus. Freihandelsabkommen dürften die Behandlungsqualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht beeinträchtigen. »Die EU-Mitgliedstaaten müssen in Fragen der Gesundheitspolitik und der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme ihre Souveränität behalten«, so die Forderung der Autoren.

 

Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sei klargestellt, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung zu wahren ist, heißt es in der Erklärung. Da Gesundheitsdienstleistungen besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und schützenswert seien, könnten sie zudem nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden.

 

Zurzeit wird zwischen der EU und den USA die sogenannte Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) verhandelt. Kritiker befürchten, dass bislang in den einzelnen EU-Staaten gültige Richtlinien durch das Freihandelsabkommen teilweise verwässert werden könnten.

 

So wäre es unter Umständen US-amerikanischen Investoren möglich, gegen bestimmte nationale Standards zu klagen, wenn sie durch diese wirtschaftliche Nachteile befürchten. Dabei könnten sie neben dem ordentlichen Rechtsweg auch private Schiedsgerichte anrufen, was die Verfasser der Erklärung mit Blick auf das Gesundheitswesen als erhebliches Risiko einstufen. »Insbesondere die mangelnde Transparenz, die fehlende Einbettung in den europäischen Rechtsrahmen, die Rekrutierung von Schiedsrichtern aus internationalen Anwaltskanzleien und deren Fokus auf internationales Handelsrecht würden dem öffentlichen Interesse und der Komplexität der unterschiedlichen Gesundheitssysteme der Vertragsstaaten potenziell nicht gerecht«, heißt es in er Mitteilung.

 

Die Verfasser fordern die Bundesregierung auf, »das Gesundheitswesen vor Fehlentwicklungen im Zuge von Öffnungs- und Privatisierungsverpflichtungen zu schützen«. Auch sollen Gesundheitsleistungen nicht in den Anwendungsbereich von Freihandelsabkommen fallen. /

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