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Großhandel

Neuer Vorschlag zur Vergütung

18.05.2010  16:18 Uhr

Von Martina Janning, Berlin / Der Pharmagroßhandel beklagt schon länger, dass er nicht mehr auf seine Kosten kommt. Neben einer Umstellung seiner Vergütung auf einen Fixbetrag und einen prozentualen Anteil schlägt sein Bundesverband nun zusätzlich ein Preisstufenmodell vor.

Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) hat dem Bundesgesundheitsministerium einen neuen Vorschlag für die Vergütung des Pharmagroßhandels unterbreitet. Demnach soll es nicht nur fixe und variable Anteile geben, berichtete Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper vor dem sechsten Pharma-Großhandelstag in Berlin. Der Festbetrag soll zudem unterschiedlich hoch ausfallen: für Arzneimittel, die eine besondere Behandlung benötigen und daher Mehrkosten verursachen, ist mehr vorgesehen.

Das betrifft Trümper zufolge zum Beispiel Betäubungs­mittel, Kühlkettenprodukte und Kühlware. Insgesamt habe der Phagro sechs Preisstufen entwickelt, sagte er. Zu Einzelheiten wollte Trümper sich mit Verweis auf laufende Gespräche nicht äußern. Die Phagro-Forderung nach einer neuen Vergütung findet sich bereits in den Eckpunkten zum Arzneimittelmarkt wieder, die das Kabinett Ende April verabschiedete. Sie enthalten die Aussage, dass der Großhandelszuschlag auf einen preisunabhängigen Fixzuschlag und einen prozentualen Zuschlag umgestellt wird. Funktionsrabatte an Apothe­ken sollen dabei berücksichtigt werden, heißt es weiter.

 

Rabatte auf Bettflaschen

 

Zum Thema Rabatte und Diskussionen um eine Kürzung der Handelsspanne betonte Trümper, dass Preisnachlässe an Apotheken nur zu einem geringen Teil dem Sortiment der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zuzuordnen seien. Das Gros der Abschläge betreffe OTC- und Freiwahl-Präparate sowie Nicht-Arzneimittel. »Wenn wir Rabatt auf Bettflaschen und Zahnbürsten geben, dann ist das für uns ein wichtiges Wettbewerbsinstrument, geht aber nicht zulasten der Krankenkassen«, sagte Trümper. Er unterstrich die Bedeutung des pharmazeutischen Großhandels für eine flächendeckende Arzneimittelversorgung. Eine faire Vergütung müsse dafür sorgen, den Status quo zu erhalten. Der derzeitigen Mischkalkulation werde durch die Zunahme günstiger Arzneimitteln zusehends die Basis entzogen.

 

Das bestätigte Dr. Gregor-Konstantin Elbel von der Unternehmensberatung Deloitte. Drei Trends erforderten ein neues Vergütungsmodell: ein Preisrückgang bei Medikamenten zur Grundversorgung, Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkasse und der Preisdruck durch die geplante Kosten-Nutzen-Bewertungen bei innovativen Präparaten. /

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