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Kasse muss Misteltherapie erstatten

11.05.2007  14:36 Uhr

Kasse muss Misteltherapie erstatten

PZ / Krankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate nicht nur bei palliativer, sondern auch bei adjuvanter Krebstherapie erstatten. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Dresden hervor, das jetzt rechtskräftig wurde (Urteil des SG Dresden, Az.: S 28 KR 534/05). Die beklagte Krankenkasse hat die Revision gegen die Entscheidung zurückgenommen. Das SG Dresden hatte bereits im Juni 2006 entschieden, dass bei einem Karzinom die anthroposophische Misteltherapie erstattungsfähig sei, da sie innerhalb der besonderen Therapierichtungen als Standard bei der Krebstherapie gelte.

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