Teilnehmer erhalten Zuschuss |
30.04.2013 20:00 Uhr |
In einem deutschlandweiten Pilotprojekt erprobt die Initiative Securpharm seit Jahresbeginn eine Technik zum Ausschluss von gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette. Für die Teilnahme an dem Pilotprojekt sind lediglich ein neuer Scanner sowie ein Internetanschluss erforderlich. Wer mitmacht, erhält zudem einen finanziellen Zuschuss.
Je mehr Apotheken sich an dem Projekt beteiligen, desto umfassender und somit verlässlicher sind am Ende die Ergebnisse. Daher nutzten Martin Berger, Securpharm-Geschäftsführer, und Peter Homann, Securpharm-Beauftragter der ABDA, das Wirtschaftsforum, um den Anwesenden die Vorzüge des Systems zu verdeutlichen. Momentan diene das Projekt auch dazu, die Technik im Alltag zu testen. Deshalb sei es wichtig, dass nicht nur große und technisch modernste Apotheken teilnehmen, sondern auch kleinere Apotheken mit traditioneller Ausrüstung, betonte Homann.
Foto: Fotolia/mrkob
Kollegen, deren Softwarehaus noch nicht dabei sei, sollten dies zum Mitmachen auffordern. Um die neuen 2D-Codes lesen zu können, brauche es zwar einen speziellen Scanner. Dieser koste aber nur etwa 300 Euro, dabei gebe es für die Teilnehmer 50 Euro Zuschuss pro Scanner, erklärte Homann. Ansonsten sei lediglich ein Internetanschluss erforderlich, sodass über ein Netzwerk von jedem Rechner aus gearbeitet werden kann. »Neben der Gewährleistung von Fälschungssicherheit hat das System zudem den Zusatznutzen, dass Rückrufe genauer erfolgen können, sowie die Warenbewirtschaftung erheblich optimiert wird«, erläuterte Berger.
Das Pilotprojekt Securpharm, an dem sich zahlreiche Pharmaunternehmen und bislang mehr als 200 Apotheken beteiligen, soll die Echtheit von Arzneimittel überprüfen. Dazu wird ein Data-Matrix-Code auf den Arzneimittelpackungen aufgebracht, der neben einer individuellen Seriennummer die Pharmazentralnummer sowie Chargenbezeichnung und Angaben zum Verfallsdatum enthält. Bei Wareneingang scannt ein Apothekenmitarbeiter die Packung. Die Informationen auf dem Data Matrix Code werden mit einer Datenbank abgeglichen. Ist die Seriennummer unbekannt oder wurde bereits einmal abgegeben erhält deie Apotheke eine Warnung. Sie darf die Packung dann nicht abgeben, denn sie ist möglicherweise gefälscht. /