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Hoher Stellenwert des Sozialrechts

27.04.2010  18:59 Uhr

Von Siegfried Löffler, Kassel / Auf den hohen Stellenwert der Sozialgerichtsbarkeit hat die für Arbeit und Soziales zuständige Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen hingewiesen. Während ihres ersten offiziellen Besuchs beim Bundessozialgericht in Kassel aus Anlass der Einweihung des renovierten und modernisierten Dienstgebäudes würdigte sie die konsequente Rechtsprechung des BSG, bei der »die Menschen im Mittelpunkt der Entscheidungen stehen«.

 

Das Grundgesetz sei »ein Fundament, das unerschütterlich steht«. Das gelte auch für die Sozialgerichtsbarkeit und das renovierte BSG-Gebäude. Die 227 Gerichtsangehörigen, darunter 43 Berufsrichter, sind nach 22-monatigem Provisorium in Bürocontainern mit täglichem Blick auf eine Baustelle froh, dass nun alle Funktionsbereiche und Büros mit funktionalen Möbeln ausgestattet wurden.

Noch wichtiger sind für sie die positiven Be­merkungen der Bundesministerin und des hessischen Staatsministers für Arbeit, Fa­milie und Gesundheit, Jürgen Banzer, zur Notwendigkeit und Bedeutung der Sozial­gerichte als selbstständige Fachgerichts­barkeit.

 

Zusammenlegung bleibt aktuell

 

Obwohl im Gegensatz zur Vergangenheit das Thema einer Zusammenlegung von Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten unter dem Dach der Verwaltungsgerichts­barkeit diesmal von keinem Festredner angesprochen wurde, sind die von einigen Bundesländern aus Kostengründen gewünschten Änderungen noch nicht vom Tisch, aber offensichtlich nicht so aktuell. Die Sozialrechtler begrüßten es, dass die beiden Minister die Arbeit der Berufs- und ehrenamtlichen Richter als einen »entscheidenden Beitrag zur Zukunftsbewältigung« würdigten. /

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