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DAV-Wirtschaftsforum

Deregulierung hilft nur den Konzernen

22.04.2008  15:19 Uhr

DAV-Wirtschaftsforum

<typohead type="3">Deregulierung hilft nur den Konzernen

Von Daniela Biermann, Uta Großmann und Daniel Rücker, Baden-Baden

 

Rabattverträge, Vertragsverletzungsverfahren und dm-Urteil: in seinem Lagebericht musste der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV) Hermann S. Keller eine ganze Reihe für Apotheker unerfreuliche Themen ansprechen. Seine Botschaft war dennoch positiv: Die deutschen Apotheker werden sich weiter für eine hochwertige und von Konzerninteressen unabhängige Arzneimittelversorgung einsetzen.

 

Erheblich verärgert zeigte sich Keller über die aktuellen Retaxationen der Ersatzkassen im Zusammenhang mit den Rabattverträgen. Die große Mehrheit der Apotheker habe sich mit großem Engagement für die Umsetzung der Rabattverträge eingesetzt und dies trotz der anfänglich massiven Probleme. Eine Vergütung für den damit verbundenen Mehraufwand hätten sie nicht bekommen. Dass nun verschiedene Krankenkassen die Apotheken mit einer Retaxierungswelle überzögen, sei »ein Affront gegen die Apotheker. Ohne uns wäre die Umsetzung der Rabattverträge gar nicht erst möglich gewesen«. Zudem seien viele Retaxierungen aus den Monaten nach Ende der Friedenspflicht nicht berechtigt, da sie nicht auf dem damaligen rechtlichen Rahmen basieren. Keller machte aber auch deutlich, dass er die Retaxierungen gegen Apotheker, die sich systematisch den Vorgaben der Rabattverträge entzogen hätten, nachvollziehen könne.

 

Ausdrücklich begrüßte der DAV-Vorsitzende die Entscheidung der Barmer Ersatzkasse, ihre Retaxierungen zurückzunehmen. Sie will nun die Beanstandungen noch einmal überprüfen. Die anderen Krankenkassen sollten diesem Beispiel folgen, empfahl Keller und konnte sich den Verweis nicht verkneifen, noch besser wäre es gewesen, wenn die Kassen schon zuvor dafür gesorgt hätten, dass der mit der Retaxierung beauftragte Dienstleister die Rechtslage beachtet.

 

Erleichterungen für die Umsetzung der Rabattverträge verspricht sich Keller vom neuen Rahmenvertrag nach § 129 SGB V, den der DAV mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen abgeschlossen hat. Er sieht vor, dass die Apotheker bei pharmazeutischen Bedenken oder in der Akutversorgung unter bestimmten Bedingungen abweichend von den Rabattvereinbarungen Arzneimittel nach der regulären Aut-idem-Regelung abgeben dürfen. Dies erhöhe zum einen die Versorgungssicherheit der Patienten und stärke außerdem das pharmazeutische Profil der Apotheker.

 

Keller geht davon aus, dass der nun abgeschlossene Vertrag auch Bestand haben wird, wenn der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen seine Arbeit im Sommer aufnimmt. Die geltenden Verträge müssten in Kraft bleiben und bei neuen Abschlüssen müsse die Kontinuität gewahrt bleiben.

 

Im Folgenden musste sich Keller vornehmlich mit unangenehmen Entwicklungen der Arzneimittelversorgung beschäftigen. Dazu gehört natürlich das Vorlageverfahren zum Fremdbesitz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen das deutsche Mehrbesitzverbot. Immerhin, so Keller, stehe die Bundesregierung in beiden Fällen zu den deutschen Regelungen. Wie ein Stuttgarter Pharmagroßhändler dazu komme, die Stellungnahme der Bundesregierung zum Mehrbesitzverbot als Zeichen für ein abrücken vom Fremdbesitzverbot zu deuten, bleibe das Geheimnis des Großhändlers.

 

Keller machte deutlich, dass die Patienten nicht davon profitieren, sollte der EuGH das Fremdbesitzverbot kippen. Keller: »Eine Deregulierung hilft nur den Konzernen. Die Patienten benötigen eine von Konzerninteressen unabhängige und kompetente Betreuung. Dies kann nur der fachkompetente und von Arzneimittelpreisen unabhängige Apotheker leisten.« Auch die Bundesregierung wolle den Apotheker als neutralen Berater der Patienten.

 

Ein weiteres aktuelles Problemfeld ist der Versandhandel, vor allem im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Rezeptsammelstellen in Drogeriemärkten. Der Versandhandel allgemein und ganz besonders in Kombination mit Rezeptsammlungen in Gewerbebetrieben leisteten der Trennung von Arzneimittelabgabe und Beratung Vorschub, kritisierte der DAV-Vorsitzende. Die Politik konstatiere jetzt zwar auch, dass sie dies nicht wolle. Sie habe diesen Zustand jedoch mit der Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln zum 1. Januar 2004 erst möglich gemacht. Der DAV-Chef erinnerte daran, die Apotheker hätten dies bereits damals kritisiert.

 

Es sei aber noch nicht zu spät, das Rad zurückzudrehen. Keller: »Wer einen Fehler eingesteht und korrigiert, beweist Verantwortungsbewusstsein.« In den meisten EU-Staaten sei der Arzneiversand verboten. Nach dem Urteil des EuGH vom Dezember 2003 sei es weiterhin möglich, zumindest den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder zu verbieten. Die Apotheker unterstützen deshalb die nordrhein-westfälische Initiative, die von anderen Bundesländern wie Sachsen und Bayern aktiv unterstützt wird.

 

Nicht nur aus pharmazeutischer Sicht, auch ökonomisch sei der Versandhandel über ausländische Apotheken falsch. Keller: »Der Rezeptklau ausländischer Versender mit Hilfe von Rezeptsammelstellen in Deutschland entzieht dem deutschen Gesundheitswesen und den Sozialversicherungssystemen Geld.« Die Arzneiversorgung werde geschwächt, weil die Einnahmen der ausländischen Versender nicht für die Stabilisierung der Arzneiversorgung, inklusive Nacht- und Notdienst, genutzt werden könne. Zudem zahlten die bei Europa-Apotheek oder Vitalsana angestellten Menschen in Deutschland weder Steuern noch Sozialabgaben.

 

Mit klaren Forderungen wandte sich Keller an die Politik: »Wir plädieren für eine Einschränkung des Versandhandels, ein Verbot von Rezeptsammlungen in Gewerbebetrieben, keine Kooperationen zwischen Apotheken und gewerblichen Betrieben und für die Abgabe von Arzneimitteln ausschließlich in Apotheken.«

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