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Diabetes-Patienten

Sicher durch den Ramadan

17.04.2018  13:22 Uhr

Von Christiane Staiger / In wenigen Wochen beginnt der Fastenmonat Ramadan. Auch viele Diabetiker werden daran teilnehmen, manche gegen ärztlichen Rat. Eine aktuelle Leitlinie beschreibt, welche Medikationsumstellungen und weiteren Maßnahmen ­getroffen werden können, um den Blutzuckerspiegel unter ­Kontrolle zu halten. Wie kann das Fasten sicher sein und wann muss es abgebrochen werden?

Das islamische Fastengebot untersagt den mündigen Gläubigen, während des Tageslichts unter anderem zu essen und zu trinken. Die heilige Regel sagt jedoch auch, dass beim Fasten niemand gesundheitlichen Schaden nehmen soll. Diverse Ausnahmeregeln entbinden daher zum Beispiel Kranke, Altersschwache, Schwangere, stillende Mütter oder Reisende von der Fastenpflicht. Die drei Letztgenannten sind gehalten, die versäumten Fastentage nach Wegfall der Gründe zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Chronisch Kranke, zum Beispiel Menschen mit Diabetes, oder alte Menschen, deren Gesundheitszustand sich voraussichtlich nicht bessern wird, sollen stattdessen für jeden Fastentag im ­Ramadan einen Bedürftigen speisen.

 

Studien zeigen, dass die Mehrheit der muslimischen Diabetes-Patienten trotzdem fastet. Viele möchten in diesem besonderen Monat ihren Glaubensregeln folgen und nicht außerhalb der Lebensgewohnheiten der Familie und des sozialen Umfeldes stehen. Das ist gut nachvollziehbar.

 

In der EPIDIAR-Studie wurden 2001 mehr als 12 000 Patienten in 13 muslimischen Ländern befragt. Danach fasteten rund 43 Prozent der Patienten mit Typ-1-Diabetes und 79 Prozent der Patienten mit Typ-2-Diabetes während des Ramadan für mindestens 15 Tage.

 

Die ebenfalls in 13 islamischen Ländern mit mehr als 500 Ärzten erhobene CREED-Beobachtungsstudie aus dem Jahr 2010 ergab eine noch höhere Rate. Unter den fast 3800 Patienten fasteten rund 94 Prozent der Typ-2-Diabetiker für mindestens 15 Tage, fast zwei Drittel davon sogar den gesamten Monat. Hochgerechnet bedeutet das, dass weltweit circa 110 Millionen der rund 148 Millionen Muslime mit Diabetes betroffen sind.

 

Risiken des Fastens

 

Erhebungen ergaben, dass fastende Patienten während des Ramadan seltener den Arzt aufsuchen. Für Diabetiker ist das Fasten jedoch nicht ohne Risiko.

 

Die EPIDIAR-Studie dokumentierte einen signifikanten Anstieg schwerer hypoglykämischer Episoden im Vergleich zu anderen Monaten. Das Risiko war bei Typ-1-Diabetes um das 4,7-Fache, bei Typ-2-Diabetes gar um das 7,5-Fache erhöht. Neben der Hypoglykämie sind die Hyperglykämie, die ­diabetische Ketoazidose sowie eine ­Dehydratation oder Thrombosen die Hauptrisiken. Das Risiko einer Hyperglykämie verdreifacht sich laut Studien bei Fastenden mit Typ-1-Diabetes und verfünffacht sich bei Typ-2-Diabetes.

Leitlinie im Netz

»Diabetes and Ramadan: Practical Guidelines« heißt die aktuelle Leitlinie, die in englischer Sprache von der International Diabetes Federation (IDF) in Kooperation mit der Diabetes and Ramadan (DAR) International Alliance veröffentlicht wurde. Abgestimmt wurde sie mit dem Mufti von Ägypten, der höchsten religiösen Autorität in diesem Land. Sie ist kostenlos verfügbar unter www.idf.org/guidelines/diabetes-in-ramadan sowie www.daralliance.org/daralliance/

 

Eine Kurzfassung der Leitlinie wurde in einem Aufsatz veröffentlicht, der ebenfalls frei im Netz verfügbar ist: Hassanein et al., Diabetes and Ramadan: Practical guidelines. Diabetes Research and Clinical Practice 126 (2017) 303-316. Zu finden unter www.diabetesresearchclinicalpractice.com/article/S0168-8227(17)30338-8/fulltext

Neue Leitlinie

 

Da die Mehrheit der Menschen mit Diabetes die Ausnahmeregelung ihrer Religion nicht in Anspruch nimmt und manchmal auch den ärztlichen Rat ignoriert, vom Fasten abzusehen, sind die Patienten bestmöglich auf den Monat vorzubereiten und zu begleiten. Dazu wurden bereits mehrfach Leitlinien erstellt. Eine aktuelle stammt aus dem Jahr 2016 (Kasten).

 

Ein Kollektiv von rund 40 Autoren und Coautoren aus mehr als einem Dutzend Ländern hat dabei klare Rahmenbedingungen für die Risikostratifizierung der Patienten erarbeitet. Der Patientenschulung vor und der medizinischen Begleitung im Ramadan sind weitere Hauptkapitel gewidmet. Klare Empfehlungen zur Anpassung von ­Dosis und Frequenz einzelner Arzneistoffe sowie Empfehlungen für den ­Ernährungs- und Medikationsplan kom­plettieren die umfassende Leit­linie. Für jede Empfehlung wurden systematisch die vorhandene Literatur gesichtet und klinische Prüfungen und Beobachtungsstudien ausgewertet.

 

Um der Leitlinie die notwendige Durchschlagskraft und Anerkennung in der Praxis zu verschaffen, stimmten die Autoren sie mit religiösen Instanzen ab. Der Mufti von Ägypten, die höchste ­religiöse Autorität in diesem Land, erkannte die Leitlinie bereits an; in weiteren Ländern ist man im Gespräch.

 

Sechs bis acht Wochen vor dem ­Ramadan ist der beste Zeitpunkt, um ­Patienten anzusprechen, ob sie beabsichtigen zu fasten. Notwendige Therapieumstellungen, Schulungen zur Blutzuckerselbstkontrolle und die Er­arbeitung von Ernährungs- und Medikationsplänen können so rechtzeitig umgesetzt werden.

 

Risiko in drei Klassen

Die Leitlinie unterteilt die Diabetes-Patienten in drei Risikogruppen. In Kategorie 1 stehen die Patienten mit sehr hohem Risiko, die zum Beispiel in den letzten drei Monaten vor dem Ramadan eine schwere Hypoglykämie, eine ungeklärte diabetische Ketoazidose oder ein hyperosmolares Koma erlitten haben. Ebenso gehören Patienten mit wiederholten Hypoglykämien, schlecht eingestelltem Typ-1-Diabetes mellitus, akuter Erkrankung, Dialyse oder chronischer Nierenerkrankung im Stadium 4 und 5 (Chronic kidney disease, CKD), fortgeschrittenen makrovaskulären Komplikationen oder alte Personen mit schlechter Gesundheit in diese Risikogruppe.

 

Für diese Patienten gilt: Sie dürfen nicht fasten (im Englischen »must not fast«) und sollen den ärztlichen Rat befolgen. Ebenfalls mit einem sehr hohen Risiko werden in der Leitlinie Schwangere mit Hyperglykämie (Gestations­diabetes oder bereits bestehender Diabetes) eingestuft. Sie dürfen ebenfalls nicht fasten.

 

In Kategorie 2 werden die Patienten mit hohem Risiko eingestuft, die zum Beispiel unter einem schlecht eingestellten Typ-2-Diabetes, einem gut eingestellten Typ-1-Diabetes oder einer CKD im Stadium 3 leiden. Menschen mit stabilen makrovaskulären Komp­likationen oder Komorbiditäten, die ­zusätzliche Risiken haben, nennt die Leitlinie hier ebenso wie Patienten, die Arzneimittel einnehmen, die die kognitiven Funktionen beeinflussen. Wer mit Diabetes schwere körperliche Arbeit verrichtet, gehört auch in diese Kategorie. Für sie gilt: Sie sollen nicht fasten (im Englischen »should not fast«) und auf den ärztlichen Rat hören.

 

In die Kategorie 3 mit einem moderaten bis geringen Risiko stuft die Leitlinie Patienten mit einem gut eingestellten Typ-2-Diabetes ein. Sie sollen den Rat ihres Arztes befolgen. Dies kann im Einzelfall auch bedeuten, die religiösen Ausnahmeregeln in Anspruch zu nehmen. Wer die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt, für den sieht die Leitlinie das Fasten als sicher an. Diese Patienten sollen strukturierte Schulungen erhalten, ihren Blutzuckerspiegel regelmäßig selbst kontrollieren und die angepasste Medikation diszipliniert einhalten.

 

Patienten in den beiden höchsten Risikoklassen werden angehalten, nicht zu fasten. Viele entscheiden sich aber trotzdem dafür. Dies muss respektiert und den Patienten eine entsprechende Begleitung angeboten werden.

 

Sofern sich Patienten der Katego­rien 1 und 2 gegen den ärztlichen Rat entscheiden zu fasten, sollen sie eine strukturierte Patientenschulung erhalten und von einem qualifizierten Diabetes­team begleitet werden. Sie müssen ­regelmäßig den Blutzuckerspiegel kon­trollieren und das angepasste Medi­- ka­tionsregime diszipliniert einhalten. ­Außerdem sollen sie vorbereitet sein, das Fasten bei Symptomen von Hypo- oder Hyperglykämie zu brechen, oder ganz abzubrechen, wenn sich häufige Episoden von Hypo- oder Hyperglyk­ämie einstellen oder andere Erkrankungen und Komplikationen hinzukommen.

Fastenregeln im Ramadan

 

Für viele der rund 4,7, Millionen Muslime in Deutschland gehört das Fasten im Monat Ramadan zu den fünf Säulen ihrer Religion. Das islamische Fastengebot untersagt jedem Gläubigen ab der Pubertät, der im vollen Besitz seiner Geisteskräfte und physisch dazu in der Lage ist, von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang zu essen, zu trinken, zu rauchen und Geschlechtsverkehr zu haben. Das Fastengebot ­betrifft auch die Einnahme oraler Arzneiformen.

 

Der veränderte Tagesrhythmus des Ramadan zeigt sich insbesondere bei den Mahlzeiten. Vor der Morgendämmerung steht eine Morgenmahlzeit (Suhur) an. Nach Sonnenuntergang wird zum Fastenbrechen zunächst ein – oft stark zuckerhaltiger – Snack und im Lauf des Abends eine reichhaltige Abendmahlzeit (Iftar) meist im größeren Familienkreis eingenommen.

 

Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders. Er beginnt 2018 am 15. Mai und endet am 14. Juni mit dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens, im Türkischen Zuckerfest (S, eker Bayramı) genannt. Gegenüber dem sonst üblichen Sonnenkalender verschiebt sich der Fastenmonat pro Jahr zehn oder elf Tage nach vorne und durchschreitet allmählich alle ­Jahreszeiten. 2019 beginnt das Fasten am Abend des 5. Mai und endet am Abend des 4. Juni.

 

Ramadan bedeutet »Sommerhitze«. Das Wort ist Arabisch und leitet sich von »brennender Hitze und Trockenheit«, speziell des Bodens ab. Bezogen auf das Fasten ist jedoch nicht die ­Außentemperatur in heißen Wüstengegenden gemeint, sondern der Name wird auf das Hitzegefühl im Magen hin gedeutet, das vom Durst entsteht.

 

Da die Fastenregeln vorschreiben, während des Ramadan von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nichts zu essen und zu trinken, bricht auch die Einnahme oraler Arzneiformen das ­Gebot. Viele muslimische Patienten ­haben daher Probleme bei der Arzneimitteltherapie.

Mundhygiene

Die Verwendung von Mundwässern und Zahnpasta ist in der islamischen Welt umstritten. Das unbeabsichtigte Verschlucken auch nur kleiner Mengen Zahnpasta sehen manche Geistliche schon als Verstoß gegen das Fastengebot an. Der Gläubige solle lieber Mundgeruch in Kauf nehmen.

 

Hingegen wird vielerorts die regelmäßige Mundhygiene ausdrücklich empfohlen. Mundwässer und Zahnpasta sind nicht zur Ernährung bestimmt und gelten bei sorgfältiger Anwendung daher als erlaubt.

Arzneiformen: was ist ­erlaubt, was ist verboten?

 

Erhöhter Beratungsbedarf besteht nicht nur bei oralen, sondern auch bei anderen Darreichungsformen. Autoren in der medizinischen Literatur gehen davon aus, dass Arzneiformen, die nicht geschluckt werden und nicht der Ernährung dienen, erlaubt sind – etwa transdermale Pflaster oder Augentropfen.

 

Eine Ausnahme stellen Nikotinpflaster dar. Sie umgehen zwar den Magen-Darm-Trakt, aber da Rauchen während des Ramadan ebenfalls untersagt ist, entspricht eine Nikotinersatztherapie nicht dem Geist des Fastens.

 

Während die Einnahme oraler Darreichungsformen wie Tabletten, Kapseln, Tinkturen oder Sirupe die Fastenregeln bricht, sind sublinguale Formen, zum Beispiel Nitrate gegen Angina pectoris, sowie Inhalatoren und Sprays zur Behandlung von Asthma erlaubt. Ebenso topische Darreichungsformen wie Cremes oder Salben. Glaukom-Patienten sollten die regelmäßige Applikation von Augentropfen nicht unterbrechen, denn diese werden ebenfalls als zulässig angesehen, nicht aber Nasen- oder Ohrentropfen. Eine rektale Medikation ist ebenfalls verboten.

Häufige Blutzuckerkontrolle und Medikationsanpassung


Injektionen sind erlaubt. Ebenso bricht die Überprüfung des Blutzuckerspiegels nicht das gültige Fasten. Im Gegenteil: Während des Ramadan sollten Diabetiker besonders intensiv ihren Blutzuckerspiegel kontrollieren (Grafik). Mindestens sieben Zeitpunkte am Tag empfiehlt die Leitlinie: vor dem Morgenmahl (Suhur), im Lauf des Vormittags, zu Mittag (12:00), in der Mitte des Nachmittags, vor der Abendmahlzeit (Iftar), zwei Stunden nach dem Iftar sowie jederzeit im Lauf des Tages, wenn sich Zeichen von Hyper- oder Hypoglykämie oder Unwohlsein zeigen.

 

Vor dem Ramadan sollte der Apotheker den Patienten ansprechen und gegebenenfalls eine Schulung zum richtigen Blutzuckermessen anbieten. Wichtig ist nochmals darauf hinzuweisen, dass das Abnehmen von Kapillarblut nicht das Fasten bricht, was viele Patienten fälschlich glauben.

 

Die Leitlinie macht ausführliche Angaben zur Anpassung der Medikation, die rechtzeitig vor dem Ramadan mit dem Patienten besprochen werden soll. Dazu wurde für jede Arzneistoffgruppe die klinische Datenlage anhand der verfügbaren klinischen Prüfungen und Anwendungsbeobachtungen ausgewertet. Etwaige Dosisanpassungen sowie die besten Einnahmezeitpunkte werden daraus abgeleitet (Tabelle).


Metformin

 

Die Einnahme von Metformin gilt als weitgehend sicher, da das Risiko einer Hypoglykämie als gering eingeschätzt wird. Wer bisher einmal täglich eine Dosis erhält, muss keine Dosisanpassung vornehmen und sollte das Medikament zum Iftar, also am Abend, einnehmen. Bei einer zweimal täglichen Gabe erfolgt die Einnahme zu Suhur und Iftar.

 

Bei dreimal täglicher Einnahme (außerhalb des Ramadan) soll der Patient die Morgendosis zum Suhur schlucken. Die beiden weiteren Dosen werden ­zusammen zum Iftar gegeben. Wer freisetzungsverzögertes Metformin anwendet, nimmt das Arzneimittel zum Iftar.

 

Acarbose und Insulin-Sensitizer


Auch wenn für Acarbose keine randomisierte klinische Prüfung (randomised clinical trial, RCT) vorliegt, wird das Risiko, eine Hypoglykämie auszulösen, gering eingeschätzt. Die Leitlinie empfiehlt daher keine Therapiemodifikation.

 

Gleiches gilt für die Thiazolidin­dione/Insulin-Sensitizer: Auch hier ist keine Anpassung notwendig. Für Pioglitazon liegt eine RCT vor, die ebenfalls ein geringes Hypoglykämie-Risiko zeigte. Der Patient nimmt das Arzneimittel beim Iftar oder Suhur ein.

 

Glinide


Das Autorenkollektiv wertet in der Leitlinie fünf Studien zu Repaglinid aus. Da der Wirkmechanismus eine Glucose-abhängige Steigerung der Insulinsekretion beinhaltet, erfolgt die Einnahme etwa 30 Minuten vor dem Essen. Die kurze Wirksamkeit machen die Glinide zu einer gut für den Ramadan geeigneten Arzneistoffklasse.

 

Die auf eine Drei-Mahlzeiten-Dosierung bezogene Tagesdosis kann je nach Größe der Mahlzeiten reduziert oder auf zwei Dosen verteilt werden. Die Einnahme erfolgt dann vor Iftar und Suhur.

 

Sulfonylharnstoffe

 

Einmal täglich werden Sulfonylharnstoffe am Abend zum Iftar eingenommen, wobei die Dosis bei Patienten mit gut eingestelltem Blutzuckerspiegel reduziert werden kann. Bei zweimal täglicher Einnahme bleibt die Iftar-Dosis unverändert und bei Patienten mit gut eingestelltem Blutzuckerspiegel wird die Suhur-Dosis reduziert.

 

Die Leitlinie erwähnt ausdrücklich, dass ältere Arzneistoffe dieser Klasse, zum Beispiel Glibenclamid, ein höheres Risiko für eine Hypoglykämie ­bergen. Sofern überhaupt Sulfonylharnstoffe zur Anwendung kommen, sollten Vertreter der zweiten Generation (Gliclazid, Glimepirid) bevorzugt werden.


Tabelle: Empfehlungen der IDF-Leitlinie zur antidiabetischen Therapie im Ramadan

Arzneimittel gewöhnliche Einnahme Einnahme im Ramadan
Metformin einmal täglich keine Dosisanpassung erforderlich, Einnahme zum Iftar
Metformin zweimal täglich keine Dosisanpassung erforderlich, Einnahme zu Suhur und Iftar
Metformin dreimal täglich Morgendosis zum Suhur, die beiden weiteren Dosen zum Iftar kombinieren
Metformin freisetzungsverzögert ohne Dosisanpassung zum Iftar
Acarbose keine Dosisanpassung erforderlich
Thiazolidindione/ ­Insulin-Sensitizer keine Dosisanpassung erforderlich, Einnahme zu Suhur oder Iftar
Glinide zu drei Mahlzeiten Tagesdosis in Abhängigkeit von der Größe der Mahlzeiten reduzieren und auf zwei Dosen verteilen, Einnahme zu Suhur und Iftar
Sulfonylharnstoffe (Glibenclamid ­vermeiden, wenn, dann zweite ­Generation ­bevorzugen) einmal täglich Einnahme zum Iftar, bei Patienten mit gut eingestelltem Blutzuckerspiegel evtl. die Dosis reduzieren
Sulfonylharnstoffe (Glibenclamid ­vermeiden, wenn, dann zweite ­Generation ­bevorzugen) zweimal täglich Iftar-Dosis bleibt unverändert, bei Patienten mit gut eingestelltem Blutzuckerspiegel Suhur-Dosis reduzieren.
SGLT-2-Inhibitoren keine Dosisanpassung erforderlich, Einnahme zum Iftar, zusätzliche Flüssigkeitszufuhr am Abend
DPP-4-Inhibitoren/Gliptine gute Therapieoption, keine Dosisanpassung erforderlich
GLP-1 Rezeptor-Agonisten Sofern korrekte Dosis passend titriert wurde, ist keine ­weitere Therapieanpassung erforderlich
Insuline differenzierte Anpassung von Dosis und Einnahmezeit­punkten, engmaschige Blutzuckerselbstkontrolle, für Details siehe Leitlinie

SGLT-2-Inhibitoren


Der Wirkmechanismus dieser Arzneistoffgruppe (»Gliflozine«) beruht auf der Hemmung renaler natriumabhängiger Glucosetransporter. Folge ist eine vermehrte Glucosurie.

 

Zwar ist das Risiko einer Hypoglyk­ämie gering; jedoch sehen die Autoren der Leitlinie eine erhöhte Gefahr von Infektionen sowie für eine Ketoazidose aufgrund einer möglichen Dehydrierung. Sie empfehlen daher die Anwendung im Ramadan nur mit Vorsicht. Für ältere Menschen, Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion oder Bluthochdruck oder bei Einnahme von ­Diuretika werden Glitazone während des Fastens nicht empfohlen.

 

Es ist keine Dosisanpassung erforderlich, die Einnahme erfolgt zum Iftar. Wichtig ist, dass die Patienten auf eine zusätzliche Flüssigkeitszufuhr am Abend achten.

 

DPP-4-Inhibitoren

 

DPP-4 ist das Enzym, das das Darm­hormon GLP-1 zu inaktiven Metabo­liten abbaut und damit die Aus­schüttung von Insulin wieder reduziert. Dessen Hemmung mit »Gliptinen« verlängert den Zeitraum eines erhöhten GLP-1-Spiegels und ­damit die Insulinausschüttung.

 

Studien zeigten für die Gliptine das niedrigste Risiko von Hypoglykämien während des Fastens. Sie stellen daher eine attraktive Therapieoption für fastende Diabetes-Patienten dar. Eine Therapie- oder Dosisanpassung im ­Ramadan ist nicht erforderlich.

 

GLP-1-Rezeptor-Agonisten


Diese Arzneistoffgruppe wird zwei- oder einmal täglich injiziert. Der Applikationsweg unterliegt also nicht den Fastenregeln des Ramadan. Die Inkretin-Mimetika erhöhen Glucose-abhängig die Insulinsekretion, das heißt bei niedrigem Blutzuckerspiegel (unter 70 mg/dl) wird kein Insulin freigesetzt. Sofern die Dosis der GLP-1-Rezeptor-Agonisten etwa sechs Wochen vor dem Ramadan passend titriert wurde, ist im Fastenmonat keine weitere Therapieanpassung erforderlich.

 

Die Gefahr von schweren Hypoglykämien ist bei einer Monoanwendung gering. Bei einer Kombinationstherapie mit Sulfonylharnstoffen oder Insulin ist aber Vorsicht geboten.

 

Insuline

Viele insulinpflichtige Patienten mit Typ-2-Diabetes können während des Ramadan sicher fasten. Jedoch ist es wichtig, die Therapie rechtzeitig anzupassen.

 

Für kurz- und langwirksame Insuline, Mischinsuline und Insulinpumpen gibt die Leitlinie dem Arzt zunächst vor, die Dosis um eine bestimmte Prozentzahl, zum Beispiel 25 bis 50 Prozent bei kurzwirksamen Insulinen, zu reduzieren. Außerdem enthält die Leitlinie Tabellen, die dem Patienten beschreiben, um wie viele Einheiten er die nächste Injektion darüber hinaus in Abhängigkeit vom gemessenen Blutzuckerspiegel anpassen soll. Der Arzt muss dies mit dem Patienten vorab intensiv besprechen und schulen.

 

Heranwachsenden und Erwachsenen mit Typ-1-Diabetes, die in der ­Vergangenheit ein hypoglykämisches Ereignis, stark schwankende Blutzuckerwerte oder sonst eine schlechte Blut­zuckerkontrolle hatten, empfiehlt die Leitlinie nachdrücklich nicht zu ­fasten. Dies gilt auch für alle, die den Blut­zuckerspiegel nicht regelhaft kon­trollieren. Sofern Menschen mit Typ-1-­Diabetes fasten wollen, wird ihnen eine engmaschige Blutzuckerkontrolle sowie eine gute Patientenschulung und strenge medizinische Begleitung ans Herz gelegt.

 

Patienten individuell ­schulen

 

Für die Patientenschulung gelten sechs elementare Bausteine. Das Risiko jedes einzelnen Patienten wird vorab bewertet. Körperliche Aktivitäten und Sport werden besprochen, Medikationsanpassungen festgelegt. Ferner gehört eine gezielte Ernährungs- und Trinkberatung dazu. Wichtige weitere Bausteine sind die korrekte und engmaschige Kontrolle des Blutzuckerspiegels sowie klare und einvernehmliche Regeln, wann das Fasten gebrochen werden muss. Jedes Anzeichen von Hyper- und Hypoglykämie muss zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels und bei entsprechenden Werten zu einer geeigneten Gegenmaßnahme führen! Daher sollte der Fastende immer Traubenzucker bei sich haben.

 

Arzt und Apotheker sollten den ­Willen zum Fasten ernst nehmen, dem Patienten aber auch die Grenzen aufzeigen. Laien ist der schmale Grat ­zwischen Befindlichkeitsstörung und möglichen ernsten Folgen für ihre Gesundheit oft nicht klar.

 

Ernährungsberatung

Viele Muslime kompensieren das Fasten bei Tag durch ein besonders üppiges Essen nach Sonnenuntergang, das oft auch zu fett ist. Sie nehmen daher im Ramadan nicht ab, sondern zu. Auch dem trägt die Leitlinie Rechnung und empfiehlt, in Vorbereitung auf den Fastenmonat einen Ernährungsplan gemeinsam mit dem Diabetes-Patienten aufzustellen. Als Unterstützung wurde die Internetseite »Access to Ramadan Nutrition Plan« (www.daralliance.org) geschaffen.

 

In vier nach Farben gekennzeichneten Kategorien sind dort basierend auf einer täglichen Kalorienzufuhr von 1200, 1500, 1800 oder 2000 kcal abwechslungsreiche Mahlzeiten für mehrere Wochen planbar. Interessant ist, dass die Menüvorschläge für acht Länder abrufbar und auf die jeweiligen Essgewohnheiten abgestimmt sind. Die Seiten haben zwei Zugänge: für Heilberufler und für Patienten. Wer sich durch die gut gestalteten Seiten klickt, erhält für jeden Mahlzeitenvorschlag auch ein Foto.

 

Wichtig für Menschen mit Diabetes: Als Snack zum Fastenende bei Sonnenuntergang werden nur eine, maximal zwei Datteln empfohlen. Hier ist Maßhalten angesagt, denn in den Familien sind häufig deutlich mehr Datteln üblich. Der Zuckergehalt lässt sich aber nicht »wegspritzen«.

 

Zum Iftar wie zum Suhur sind leichte Mahlzeiten zu bevorzugen. Hilfreich ist eine allgemeine islamische Regel, die auch außerhalb des Ramadan gilt: Der Muslim soll seinen Magen mit einem Drittel Essen und einem Drittel Flüssigkeit füllen, das letzte Drittel aber leer lassen.

 

Für eine typische Ramadan-Mahlzeit, die aus 45 Prozent Kohlenhydraten, 20 Prozent Protein und 35 Prozent Fett besteht und 770 kcal beinhaltet, macht die Leitlinie folgende Richtempfehlung: eine Tasse Gemüse, 1,5 Tassen Vollkornreis, zwei Teelöffel Öl, 115 g mageres Hühnchen oder Truthahnfleisch, ein Glas fettarme Milch, eine bis maximal zwei Datteln, eine Dritteltasse Bohnen, Linsen oder Erbsen. Letztere haben einen niedrigen glykämischen Index. Als Nachtisch rundet eine nicht zu dicke Scheibe Wassermelone das Gericht ab.

 

Fazit

 

Die Versorgung von Patienten aus anderen Kulturkreisen ist eine besondere Herausforderung für die Apotheke, doch zugleich eine große Chance. Mit speziellen Kenntnissen und Einfühlungsvermögen für die Situation der muslimischen Diabetes-Patienten kann der Apotheker bei der Begleitung helfen.

 

Apotheker, Arzt und Patient sollten gemeinsam rechtzeitig etwa sechs bis acht Wochen vor dem Fastenmonat das Gespräch suchen und eine Lösung anstreben. Dabei kann auch die Mithilfe eines islamischen religiösen Beraters erwogen werden. Ein Gespräch mit dem örtlichen Imam wirkt oft als Türöffner für Apothekenmitarbeiter und Patienten. Für die Umsetzung in der Praxis hilft die IDF-Leitlinie mit vielen Detailhinweisen. Die dort gezeigten Möglichkeiten und Grenzen erlauben eine möglichst sichere Patientenversorgung im Fastenmonat. /

 

Literatur bei der Verfasserin

Die Autorin

Christiane Staiger studierte Pharmazie an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und wurde an der Philipps-Universität Marburg promoviert. Nach beruflichen Stationen in der öffentlichen Apotheke und bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ist sie seit vielen Jahren in der Pharmazeutischen Industrie im Bereich der medizinischen Wissenschaften und der klinischen Forschung tätig. 1998 veröffentlichte sie erstmals in der PZ einen Beitrag zum Thema Arzneimittel und Ramadan und verfolgt seither intensiv die diesbezügliche klinische Studien­literatur.

 

Dr. Christiane Staiger
Jean-Philipp-Anlage 24
63263 Neu-Isenburg
E-Mail: ch.staiger@gmx.de

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