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Die EU-Kommission drängt auf mehr Liberalisierung

12.04.2017  09:50 Uhr

Im Regelungsfeld zwischen der Euro­päischen Union und den einzelnen Mitglied­staaten zeichnen sich in den vergangenen Jahren Liberalisierungstendenzen ab, die gerade im Gesundheitsbereich zu einschneidenden Konsequenzen führen können. Darauf wies Lutz Tisch (Foto), Leiter des Bereichs Recht bei der ABDA, während des PZ-Management-Kongresses in Palma de Mallorca hin. Die Entwicklungen im Rahmen einer zunehmenden Harmonisierung des Binnenmarkts betreffen etwa Berufszugangsregeln für Dienstleistungsberufe und den Arzneimittelmarkt.

 

Diese Tendenz unterstreicht Tisch zufolge auch die Entscheidung des Euro­päischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst vergangenen Jahres. Die Richter hatten es als Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht gewertet, dass ausländische Versandapotheken sich an die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten halten müssen, und diese Regelung mit Blick auf die Warenverkehrsfreiheit gekippt. Während die EU-Versandapotheken seitdem Preisnachlässe auf Rx-Medikamente anbieten dürfen, ist für deutsche Apotheken die Preisbindung weiterhin verpflichtend.

Die Politik ist hierzulande nun im Zugzwang, um das wettbewerbliche Missverhältnis zu lösen. Die EuGH-Entscheidung beeinflusst einen nationalen Bereich, der bislang allein in nationalstaatlicher Entscheidungshoheit lag, die Organisation des Gesundheits­wesens und damit auch die Arzneimittelversorgung. Das Urteil steht nach Angaben von Tisch konträr zu den Kernaussagen der bisherigen Rechtsprechung. Und es ermutige die EU-Kommission, ihre Harmonisierungs­bestrebungen nun vehement voran­zutreiben.

 

Insbesondere das von ihr vorgelegte sogenannte Dienstleistungspaket vom 10. Januar 2017, das EU-weit die Ausübung von Dienstleistungsberufen weiter vereinheitlichen soll, schießt nach Ansicht des Rechtsexperten weit über das bisherige Regulierungsmaß hinaus. Die Regelungen sehen unter anderem vor, dass bei den Berufszugangsregulierungen künftig jedwede Änderung nationaler Vorschriften auf ihre Verhältnismäßigkeit anhand von EU-Maßstäben geprüft werden muss.

 

Nicht für Heilberufe, aber für andere freie Berufe ist zudem eine sogenannte EU-Dienstleisterkarte als leichterer Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung vorgesehen. Darüber hinaus will die Kommission ein verschärftes Notifizierungsverfahren etablieren, welches ihr ermöglichen soll, nationale Gesetze per Beschluss zu verhindern.

 

Kommt das Dienstleistungspaket – die Verabschiedung ist Tisch zufolge bereits bis zum 30. Juni 2017 denkbar –, könnte das weiteren Liberalisierungen Tür und Tor öffnen, so die Befürchtung. Ein verstärktes Fürsprechen für die Interessen der Apotheke auf EU-Ebene sei unerlässlich, um diesen Tendenzen entgegenzuwirken.

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