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Rabattverträge

AOK setzen auf regionale Vereinbarungen

08.04.2008  17:38 Uhr

Rabattverträge

<typohead type="3">AOK setzen auf regionale Vereinbarungen

Von Daniel Rücker

 

Nach dem vorläufigen Scheitern der bundesweiten Wirkstoffverträge haben sich die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs) neu aufgestellt. Sie wollen nun über regionale Sortimentverträge entgangene Einsparungen ausgleichen.

 

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen finden ihre Vorliebe für Rabattverträge wieder. Zum 1. April haben gleich mehrere AOK-Landesverbände mit Generikaherstellern Preisnachlässe vereinbart. In der Regel gelten die Vereinbarungen für das gesamte Sortiment eines Herstellers oder zumindest größere Teile davon.

 

So hat die AOK Sachsen-Anhalt Sortimentsverträge mit den Novartis-Töchtern Hexal, Sandoz und 1a-Pharma geschlossen, und die AOK Saarland eine Vereinbarung mit Actavis über die 15 Wirkstoffe, für die der Generikahersteller in der ersten bundesweiten Runde der Rabattverträge den Zuschlag erhalten hatte. Der Vertrag soll bis Ende 2008 laufen.

 

Seit dem 1. April gelten auch die Rabattverträge der AOK Rheinland-Pfalz mit Aliud, Betapharm und Neuraxpharm. Zum 1. Mai kommt ein Vertrag mit Stada hinzu. Neue Sortimentsrabattverträge haben zum 1. April unter anderem auch die AOK Saarland, Niedersachsen und Berlin abgeschlossen.

 

Juristische Probleme befürchtet die AOK-Rheinland-Pfalz nicht: »Alle Verträge sind Sortimentsverträge, wie sie Ersatz- oder Betriebskrankenkassen auch abgeschlossen haben«, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kasse, Walter Bockemühl, der Pharmazeutischen Zeitung. Diese Verträge seien vom Urteil des Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg nicht betroffen.

 

Das LSG hatte im März die bundesweiten Rabattvereinbarungen zu mehr als 60\ Wirkstoffen wegen vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Verstöße gekippt. Der Zusammenschluss der AOKs benachteilige mittelständische Pharmaunternehmen, schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Die Ortskrankenkassen hätten mit einem Marktanteil von rund 40 Prozent eine Monopolstellung.

 

Dieser Vorwurf trifft laut Bockemühl auf die aktuellen Sortimentsverträge nicht zu. Bei ihren neuen Verträgen betonen alle AOKs, dass kein Pharmaunternehmen ausgeschlossen werde. Bockemühl: »Wir sprechen mit jedem, der dies wünscht.« Aktuell verhandele seine Kasse mit zwei weiteren Unternehmen. Namen wollte er vor der Vertragsunterzeichnung nicht nennen. Alle Verträge der AOK Rheinland-Pfalz laufen bis zum Jahresende 2008. Es bestehe aber eine Option auf eine Verlängerung der Laufzeit, sagte Bockemühl. Zusätzliche Wirkstoffverträge will die AOK Rheinland-Pfalz nicht abschließen, machte Bockemühl deutlich.

 

Erbost zeigte sich der rheinland-pfälzische AOK-Chef über die Vorwürfe des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp hatte der AOK Rheinland-Pfalz, der AOK Plus (Sachsen und Thüringen) und der AOK Saarland vorgeworfen, sie hätten mit ihren neuen Rabattverträgen »die aktuelle Rechtsprechung vorsätzlich verletzt«.

 

Keine Exklusivität

 

Bockemühl bezeichnete diese Vorwürfe als haltlos. Die AOK Rheinland-Pfalz schließe kein Pharmaunternehmen von der Versorgung aus. Jedes Unternehmen, dass zu einem attraktiven Preis liefert, soll einen Zuschlag erhalten. Damit unterscheiden sich die neuen Sortimentsverträge tatsächlich fundamental von den Wirkstoffverträgen des Vorjahres. Diese sahen nur ein bis maximal drei Lieferanten pro Substanz vor, was in der Praxis zu massiven Versorgungsproblemen führte.

 

Auch die AOK Plus wies gegenüber der PZ darauf hin, dass die Generikahersteller in den neuen Verträgen keinen Anspruch auf Exklusivität hätten. Sie entsprächen weitgehend den bislang nicht juristisch beanstandeten Verträgen verschiedener Ersatz- und Betriebskrankenkassen, sagte eine Sprecherin der Kasse. Es sei nicht vorgesehen, dass die Angebote von Pharmaherstellern abgelehnt würden, wenn sie sich auf dem angestrebten Preisniveau bewegten. Jedes Unternehmen könne mitmachen, der von Fahrenkamp geäußerte Vorwurf der Mittelstandsfeindlichkeit sei deshalb nicht nachvollziehbar.

 

Die rechtliche Bewertung dürfte dennoch spannend werden. Gegenüber der PZ war sich der AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann unmittelbar nach dem LSG-Urteil im März nicht sicher, ob große AOK-Landesverbände nach der Urteilsbegründung neue Verträge abschließen dürften. Bis auf die AOK Niedersachsen hat allerdings noch keine der großen AOKs neue Sortimentsverträge abgeschlossen. Die AOK Baden-Württemberg erklärte auf Nachfrage, sie verhandele zurzeit mit Herstellern. Es gebe aber noch keine Abschlüsse.

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