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Rx-Arzneimittel

Bundesrat stimmt für Versandverbot

03.04.2012  17:09 Uhr

Von Daniel Rücker und Stephanie Schersch, Berlin / Die Bundesländer legen sich beim Versandhandel mit der Bundesregierung an. Nach dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich nun auch das Plenum der Länderkammer für ein Verbot ausgesprochen

Bis zuletzt wollten es viele nicht wirklich glauben. Am Ende wurden sie eines Besseren belehrt. Die Bundesländer haben mit dem Arzneimittelrecht-Änderungsgesetz auch dem Verbot des Versandhandels mit RX-Arzneimitteln zugestimmt. Damit sind die Länder einer entsprechenden Empfehlung des Gesundheitsausschusses im Bundesrat gefolgt. Der Ausschuss hatte auf Initiative Bayerns vor rund zwei Wochen ein Versandhandelsverbot gefordert.

 

Als Grund für sein Votum nennt der Bundesrat mangelnde Sicherheit im Internet. Die Patienten könnten legale Versender nicht eindeutig von illegalen Anbietern unterscheiden. »Die uneingeschränkte Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln hat zu einer Verminderung der Patientensicherheit geführt«, schreiben die Länder in ihrer Stellungnahme.

 

Darüber hinaus könnten Pick-up-Stellen nur abgeschafft werden, wenn es ein generelles Verbot für den Arzneimittelversandhandel gäbe, heißt es weiter. Dies sei im Sinne der Sicherheit der Patienten sowie für den Erhalt einer gut funktionierenden Arzneimittelversorgung über Apotheken notwendig.

 

Die Apotheker unterstützen das Votum der Länder. »Das ist ein richtiger Schritt in Richtung Patientensicherheit und wir begrüßen diese Entscheidung des Bundesrats«, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf.

Mit ihrem Beschluss setzen die Länder die Bundesregierung unter Zugzwang. Diese hatte im Koalitionsvertrag ein Pick-up-Verbot vereinbart. Bislang wurde dies mit dem Verweis auf verfassungsrechtliche Bedenken nicht umgesetzt. Für die Länder ist das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel offensichtlich der einzig gangbare Weg, diese von vielen Gesundheitsexperten kritisierte Variante des Versandhandels in den Griff zu bekommen.

 

Ein weiter Weg

 

Die heutige Entscheidung ist nach Einschätzung der ABDA auch ein Beleg dafür, dass die Bundesländer das Vorhaben der Bundesregierung nicht für ausreichend halten, das deutsche Preisrecht auf ausländische Versandanbieter auszudehnen, wenn diese rezeptpflichtige Arzneimittel nach Deutschland schicken.

 

Mit der Bundesratsentscheidung ist das Versandhandelsverbot zwar wieder ein wenig wahrscheinlicher geworden, der Weg dorthin ist aber noch weit. Die Korrekturvorschläge der Länder am Arzneimittelrecht-Änderungsgesetz gehen nun wieder an die Bundesregierung. Diese hat dann sechs Wochen Zeit, sich zu äußern.

 

Die schwarz-gelbe Koalition hat allerdings bereits im Vorfeld deutlich gemacht, sie habe kein Interesse am Versandverbot. Deshalb wird sie wohl den Wunsch der Länder ignorieren. Am Ende müsste dann der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern entscheiden. /

Europa-Apotheek

PZ / Parallel zur Versandhandelsentscheidung im Bundesrat leistet die Europa-Apotheek Venlo den Gegnern des Versandhandels Schützenhilfe. Nachdem dem niederländischen Versender verboten worden war, die Bestellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit Boni von mindestens 2,50 Euro zu honorieren, bietet die Versandapotheke Bestellern nun einen Bonus von 2,49 Euro. Das Oberlandesgericht München hatte der Europa-Apotheek auf Betreiben des Bayerischen Apothekerverbands ein Ordnungsgeld von 400 000 Euro angedroht. Die will von verbotenen Boni aber nicht lassen und versucht nun auf Zeit zu spielen. /

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