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Rabattverträge

»Die Apotheker haben ihre Unterstützung zugesagt«

03.04.2007  17:00 Uhr

Rabattverträge

<typohead type="3">»Die Apotheker haben ihre Unterstützung zugesagt«

Von Daniel Rücker

 

Rechtzeitig zum Start der Rabattverträge hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine Umsetzungsvereinbarung mit der AOK getroffen. Der stellvertretende AOK-Vorstandsvorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg rechnet nun mit einem Erfolg des Vertrages. DAV-Vorsitzender Hermann S. Keller ist zwar weiterhin ein wenig skeptisch, sagt aber der Kasse die Unterstützung der Apotheker zu.

 

PZ: Welche Erwartungen haben Sie an die Umsetzung der Rabattverträge?

von Stackelberg: Der AOK-Bundesverband und der DAV haben zur Abgabe der Rabattarzneimittel ab dem 1. April eine pragmatische Absprache getroffen, die jetzt den Gremien vorliegt. Die Absprache lässt sich in fünf Kernpunkten zusammenfassen und beschreibt gut unsere Erwartungen.

 

Erstens: Die Apotheken unterstützen die Umsetzung der AOK-Rabattverträge ab dem 1. April.

 

Zweitens: Die Rabattarzneimittel werden bei Aut-idem- und Wirkstoffverordnungen abgegeben.

 

Drittens: Soweit ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar ist, hat die Apotheke ein anderes Rabattarzneimittel aus der Aut-idem-Gruppe oder ein anderes wirkstoffgleiches Rabattarzneimittel abzugeben. Bestehen solche Ausweichmöglichkeiten nicht, versorgt die Apotheke die AOK-Versicherten nach den bekannten Vorgaben des Rahmenvertrages.

 

Viertens: Als Nachweis der Lieferunfähigkeit akzeptieren wir nach der Absprache eine schriftliche Erklärung des Großhandels, mit der dieser gegenüber der Apotheke erklärt, dass er das Rabattarzneimittel nicht von unserem Vertragspartner beziehen kann. Diesen Nachweis soll die Apotheke aber gar nicht im Rahmen der Abrechnung einreichen, sondern nur dann vorlegen, wenn die AOK im Rahmen der Abrechnungsprüfung Rückfragen zur Abgabe der Rabattarzneimittel hat.

 

Fünftens: Für die Monate April und Mai werden die AOKs Vertragsmaßnahmen oder Retaxierungen nur gegen solche Apotheken einleiten, die offensichtlich und systematisch gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.

 

Ich denke mit der Umsetzung dieser Absprache gelingt uns gemeinsam ein guter Einstieg in die Abgabe der AOK-Rabattarzneimittel an die AOK-Versicherten.

 

PZ: Seit wenigen Tagen sind die Rabattverträge für Apotheker bindend. Sehen Sie, Herr Keller, noch Probleme für die Umsetzung in der Apotheke?

Keller: Die Apotheker haben ihre Unterstützung zugesagt. Wo es möglich ist, werden wir dafür sorgen, dass die Patienten die rabattierten Arzneimittel erhalten und die Krankenkassen die erwarteten Einsparungen realisieren können. Dies können wir aber erst garantieren, wenn alle notwendigen Daten in die EDV integriert sind und die Arzneimittel auch tatsächlich verfügbar sind.

 

Wie Herr von Stackelberg bereits ausgeführt hat, haben wir zudem für die ersten zwei Monate mit der AOK eine Übergangslösung geschaffen. In dieser Zeit soll sich das Verfahren einspielen. Nach einigen Wochen können dann Bedarf und Lieferfähigkeit genauer diskutiert werden. Durchaus möglich, dass der eine oder andere Vertrag gelöst beziehungsweise verändert oder neu festgelegt wird.

 

PZ: In den vergangenen Wochen gab es Zweifel, dass alle Vertragspartner der AOK liefern können. Sind diese Probleme ausgeräumt?

von Stackelberg: Die elf Generika-Hersteller haben in den Verträgen mit der AOK zugesichert, dass sie die Lieferfähigkeit der Rabattarzneimittel an den Großhandel und die Apotheken gewährleisten. Wir gehen davon aus, dass sich unsere Vertragspartner an diese Vereinbarung halten. Aber es ist natürlich auch nicht durch Verträge auszuschließen, dass es bei einem Produkt temporär zu Lieferengpässen kommt, wenn im Herstellungsprozess Probleme auftreten. Solche Probleme gibt es ja immer wieder bei großen und kleinen Generika-Unternehmen und auch bei den Originalanbietern.

 

Wir haben deshalb mit den Unternehmen vereinbart, dass sie uns über temporäre Lieferprobleme frühzeitig informieren. Die Unternehmen sollen dabei auch anzeigen, in welchem Zeitraum diese Probleme auftreten. Wir werden dann die Produkte für diesen Zeitraum auch nicht in unserem Internetportal unter www.aok-gesundheitspartner.de/bundesverband/arztundpraxis/arzneimittel/rabatt/index.html ausweisen. Wir werden solche temporären Lieferprobleme auch bei der Prüfung der Abrechnung berücksichtigen.

Keller: Nur auf die Zusage der Hersteller eine Lieferfähigkeit zu gründen, wäre fahrlässig. Wir stellen zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass einige der Arzneimittelhersteller nicht liefern können. Zum Internetportal möchte ich darauf hinweisen, dass die dort eingestellten Daten für die Apotheker keine Verbindlichkeit haben.

 

PZ: Andere Krankenkassen oder Krankenkassenverbände werden auch Rabattverträge vereinbaren. Einige haben dies bereits getan. Wird es für deren Umsetzung einen Rahmenvertrag zwischen dem DAV und den Krankenkassen geben?

Keller: Es ist tatsächlich abzusehen, dass in Kürze die Zahl der Rabattverträge deutlich steigen wird. Deshalb streben wir eine zentrale Regelung an. Der DAV und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich in der vergangenen Woche auf ein einvernehmliches Verfahren geeinigt. Dieses wird derzeit mit den DAV-Mitgliedsorganisationen abgestimmt.

 

PZ: Angeblich hat der AOK-Vertragspartner AAA bereits Lieferprobleme eingeräumt. Wann werden diese behoben sein?

von Stackelberg: Uns gegenüber hat das Unternehmen AAA Pharma erklärt, dass es im April lieferfähig ist. Wir gehen also bis auf Weiteres davon aus, dass dies zutreffend ist.

 

PZ: In Hessen gibt es einen Zusatzvertrag der AOK mit Merck dura. So sollen Lieferschwierigkeiten ausgeglichen werden. Sind solche Regelungen auch für andere Bundesländer geplant?

von Stackelberg: Die Verträge umfassen rund 600 Arzneimittel und 43 Wirkstoffen. Sie gelten seit Anfang des Jahres, also schon vor dem WSG. Neu ist, dass die AOKs gemeinsam an die Hersteller herangetreten sind. Die einzelnen AOKs haben auch schon vor diesen Verträgen Rabattvereinbarungen mit Herstellern geschlossen, im Herbst gab es rund 80 verschiedene Verträge im AOK-System.

 

Ein Teil dieser Verträge überschneidet sich natürlich in den Wirkstoffen mit den neuen Verträgen. So weit die alten Verträge noch gelten, ergänzen sie die neuen Verträge. Aber die Verträge werden auslaufen und nicht von den AOKs verlängert. Neue Verträge zu diesen 43 Wirkstoffen werden einzelne AOKs nach dem Ablauf der Altverträge nicht eingehen.

 

PZ: Einige Patienten werden nun Medikamente von Herstellern bekommen, die sie noch nicht kennen. Haben Sie Ihre Versicherten über die Konsequenzen des Rabattvertrags informiert oder muss diese Arbeit in den 21.500 Apotheken geleistet werden?

von Stackelberg: Da die AOK-Rabattverträge schon länger gelten, haben wir unsere Mitglieder schon über die Mitgliederzeitschriften informiert. Dabei lag unser Fokus bislang auf Umstellungen, die der Arzt vornimmt. Die Arzneimittelauswahl durch den Apotheker ist ja bei Aut-idem- und Wirkstoffverordnungen für Apotheken und Versicherte im Grundsatz ja auch nichts Neues. Trotzdem werden wir ergänzend über die Umstellungen in den Apotheken nach dem Inkrafttreten des WSG informieren.

 

PZ: Welche Einsparungen versprechen Sie sich von dem Rabattvertrag?

von Stackelberg: Wir gehen davon aus, dass über die jetzt getroffenen Vereinbarungen mindestens 30 Millionen Euro Einsparungen im Jahr erzielt werden. Maximal sind Einsparungen von 300 Millionen Euro im Jahr möglich. Erfahrungsgemäß werden wir uns am Ende mit den Einsparungen zwischen diesen Werten bewegen.

 

PZ: Ursprünglich hatten Sie doppelt so viele Wirkstoffe ausgeschrieben. Warum haben Sie nur für 43 eine Vereinbarung mit Generika-Herstellern abgeschlossen?

von Stackelberg: Es haben in dem Verfahren eine Reihe weiterer Firmen Angebote gemacht, auch für weitere Wirkstoffe. Bei der Analyse der Angebote gab es dann ganz unterschiedliche Gründe, warum einzelne Angebote nicht angenommen werden konnten. Das reicht von einer Überschreitung der Meldefristen bis zu Fehlern in der Rabattberechnung bei Herstellern.

 

PZ: Planen Sie weitere Verträge?

von Stackelberg: Ja sicher, der Markt ist in Bewegung. Das zeigen auch die Verträge der anderen Kassen, die jetzt folgen. Die Aufregung einzelner Generikaverbände wird sich legen, zumal deren Mitglieder jetzt versuchen, mit uns noch ins Geschäft zu kommen. Bei der nächsten Ausschreibung werden wir sicher noch mehr Angebote erhalten und den Bereich der generischen Wirkstoffe weitgehend abdecken.

 

PZ: Was hält der DAV grundsätzlich von Rabattverträgen zwischen Herstellern und Krankenkassen, Herr Keller?

Keller: Die Apotheker sind nach GMG und AVWG aus der Ein- und Verkaufspreisgestaltung ausgeklinkt. In der Konsequenz hat der Gesetzgeber die Hersteller zu Rabatten mit den Krankenkassen verpflichtet. Wir unterstützen diese Verträge, warnen jedoch vor praktischen Problemen, wenn über Verträge mit kleineren Herstellern flächendeckend 24 Millionen Versicherte versorgt werden sollen. Dies führt zu Lieferproblemen, daher auch die Übergangsfrist.

 

PZ: Kann der DAV verhindern, dass die Arbeit in der Apotheke durch Rabattverträge grundsätzlich umständlicher und bürokratischer wird?

Keller: Ich hätte mir zum Beginn solcher neuen Maßnahmen Verträge mit wenigen, aber über einen großen Teil des Sortiments lieferfähigen Herstellern gewünscht. Jetzt wird es in den Apotheken zu Problemen kommen, die die tägliche Arbeit erschweren. Diese Schwierigkeiten sind aber wohl befristet. Nach einiger Zeit wird auch die EDV die Arbeit in der Apotheke einfacher und schneller machen.

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