Verschärfte Meldepflicht |
23.03.2016 08:53 Uhr |
Von Christina Müller / Ärzte und Labore müssen künftig jeden Nachweis sogenannter Arboviren, zu denen auch das Dengue- und das Zika-Virus zählen, an die zuständigen Gesundheitsämter melden. Auch mit Blick auf Antibiotika-resistente Erreger weiten Bund und Länder die Meldepflichten aus. Der Bundesrat billigte am Freitag eine entsprechende Verordnung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes.
Bakterien, die nachweislich gegenüber der Antibiotikagruppe der Carbapeneme resistent sind, sollen in Zukunft auch dann beim Gesundheitsamt angezeigt werden, wenn eine bloße Besiedelung des menschlichen Körpers ohne akute Infektion vorliegt. Mit den neuen Regeln werde das nach dem Infektionsschutzgesetz bestehende Meldewesen an die aktuelle epidemische Lage angepasst, teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit.
Gröhe sagte dazu: »Die verschärften Meldepflichten sind ein wichtiger Baustein im Kampf gegen gefährliche Krankenhaus-Infektionen und zunehmende Antibiotika-Resistenzen.« Denn eine möglichst frühe Meldung eines Erregers sei wesentlich, um Patienten wirksam zu schützen. »Mit der Meldepflicht für Arboviren sorgen wir außerdem dafür, dass etwa eine Zika-Infektion bei Reiserückkehrern in Deutschland besser überwacht werden kann«, ergänzte er. Die Verordnung soll im Mai 2016 in Kraft treten. /