Pharmazeutische Zeitung online

Fluch des Gewinners

18.03.2014  17:07 Uhr

Von Annette Mende, Berlin / Philosophie, Chemie, Pharmakologie und eine große Portion Magie: Aus diesen Elementen setzt sich die faszinierende Strömung der Alchemie zusammen. In Berlin ist dem im Mittelalter als Große Kunst (ars magna) bezeichneten Phänomen jetzt eine Ausstellung gewidmet.

Drei, zwei, eins, meins. Viele haben sich wahrscheinlich schon einmal gefreut, bei Ebay ein Schnäppchen gemacht zu haben. So es denn eines war. Als Fluch des Gewinners bezeichnen Verhaltensökonomen den Effekt, dass der Meistbietende in Versteigerungen am Ende einen zu hohen Preis zahlt. So werden aus Siegern schnell Verlierer. In dem Personenkreis, der bei Ebay und anderen Auktionsportalen auf Arzneimittel bietet, trifft das auf alle zu. Denn selbst wenn das Medikament zu einem Yabba-dabba-doo-Preis den Besitzer wechselt, bestehen große Risiken, die unter Umständen mit der Gesundheit bezahlt werden müssen.

 

Gut möglich ist zum Beispiel, dass sich Bieter mit Mitteln eindecken, die sie nicht kennen und die für sie gar nicht geeignet bis schädlich sind. Selbst wenn es sich bei dem ersteigerten Präparat vielleicht um das seit Jahren eingenommene handelt, ist nicht automatisch alles in Butter. Ist das Schnäppchen überhaupt ein Originalpräparat? Ist wirklich drin, was draufsteht? Und unter welchen Bedingungen wurde das Medikament gelagert?

 

Kann man über die Vertrauensseligkeit der Käufer nur den Kopf schütteln, so muss man das Verhalten der Verkäufer scharf verurteilen. Es gibt viele gute Gründe dafür, dass der Verkauf apothekenpflichtiger und verschreibungspflichtiger Medikamente in Deutschland Apotheken vorbehalten ist und die Bedingungen, unter denen er zu geschehen hat, im Arzneimittelgesetz geregelt sind. Manche Ebay-Nutzer scheint das jedoch nicht zu interessieren. Ob Insulin oder Tilidin, ob volle oder halb leere Packung, ob Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten oder nicht: Immer häufiger kommen laut dem Verein Freie Apothekerschaft auf Ebay und Co. Medikamente unter den virtuellen Hammer (lesen Sie dazu Arzneimittel: Petition gegen Privatverkäufe im Internet). Unverständlich und höchst bedauerlich ist, dass Anzeigen des Vereins wegen angeblicher Geringfügigkeit meistens mit der Einstellung des Verfahrens endeten.

 

Es ist nur zu begrüßen, dass der Verein hartnäckig bleibt und sich weiter dafür einsetzt, den Auswüchsen ein Ende zu bereiten. Mittlerweile hat er eine Petition beim Bundestag eingereicht. Deren zentrale Forderung ist, das Anbieten und den Verkauf verschreibungspflichtiger und damit apothekenpflichtiger Arzneimittel durch Privatpersonen grundsätzlich und besonders auf Internetportalen per Gesetz eindeutig zu verbieten und unter Strafe zu stellen.

 

Drei, zwei, eins, meins. Das gilt nun für das Gesundheits-, Justiz- und Verbraucherschutzministerium. Sie sollten dieses Thema als ihre Sache annehmen und die vernünftige Forderung in der Petition rasch umsetzen, damit möglichst wenige Menschen dem Fluch des Gewinners erliegen.

Sven Siebenand

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