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Deregulierung

Drogeriekonzern dm will Apotheken-Produkte verkaufen

Die Drogeriekette dm buhlt bekanntlich schon länger um ein eigenes Arzneimittel-Sortiment. dm-Chef Christoph Werner stellt diesbezüglich nun neue Forderungen auf. Einem Faktencheck halten seine Aussagen aber nur bedingt stand.
Melanie Höhn
23.03.2022  09:00 Uhr
Drogeriekonzern dm will Apotheken-Produkte verkaufen

Der Karlsruher Drogeriekonzern dm kann es sich einem Zeitungsbericht zufolge vorstellen, eine größere Rolle als bisher im Gesundheitssegment zu spielen. »Dies ist auf jeden Fall eine Chance, sofern sich die regulatorischen Rahmenbedingungen ändern«, sagte dm-Chef Christoph Werner in einem aktuellen Interview mit der »Stuttgarter Zeitung«. Dass dm schon länger an einem größeren Arzneimittel-Sortiment interessiert ist, ist bekannt: Schon jetzt finden sich immer häufiger eigentlich apothekenexklusive Produkte in den dm-Regalen und mit dem Verkauf von Schutzmasken und Schnelltests hat der Konzern zuletzt ebenfalls sein Interesse an diesem Produktsortiment klargestellt.

Werner stört die Überregulierung in Deutschland und fordert eine stärkere Einbindung von Drogerieketten. In den USA etwa dürften Drogerieketten verschreibungspflichtige Medikamente oder auch Impfungen anbieten. Das sei in Deutschland zwar noch nicht erlaubt. „Insbesondere in den vergangenen Jahren und Monaten hat sich eine Entwicklung abgezeichnet, die es aus meiner Sicht notwendig macht, dass sich der Gesetzgeber Gedanken machen muss, wie das Gesundheitssystem erschwinglich bleiben kann – ohne an der Qualität zu sparen“, sagte er auf Nachfrage der PZ. Dazu könne dm einen Beitrag leisten.

»Apothekenlobby« verteidigt ihr Territorium

In diesem Zusammenhang sei es bemerkenswert, wie die »Apothekenlobby« ihr Territorium verteidige, »zugleich sich aber nicht geniert, auch Produkte anzubieten, die in Drogerien oder im Einzelhandel verkauft werden«. Was der dm-Chef damit meint, bleibt leider unklar. Klar hingegen ist, dass das Apothekensortiment durch die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) begrenzt ist. Laut ApBetrO dürfen Apotheken ausschließlich »apothekenübliche« Waren verkaufen.

Auch Werners Verweis auf die »Apothekenlobby« ist faktisch nicht nachzuvollziehen. Klar ist, dass die Standesvertretung der Apotheker keinen Einfluss darauf hat, welche Arzneimittel apothekenpflichtig sind und somit nicht in Drogerien verkauft werden dürfen.  Der beim BfArM ansässige Sachverständigen-Ausschuss für Apothekenpflicht nach § 53 Arzneimittelgesetz gibt hierzu Empfehlungen, auf deren Basis das Bundesgesundheitsministerium in Verordnungen die Apothekenpflicht festlegt.

dm-Chef Werner beschwert sich auch über politische Entscheidungen während der Pandemie. Die Verteilung von FFP2-Masken über Apotheken habe den Steuerzahler unnötig viel Geld gekostet. Zudem sei es nicht verwunderlich, dass Ministerien und Behörden mangels Erfahrung beim Einkauf von Masken über den Tisch gezogen worden seien. »Denn woher sollten Ministerien und Behörden die notwendigen Erfahrungen mit der Beschaffung, der Qualitätssicherung und der Verhandlung von Preisen haben?« fragte er. »Ich wage zu behaupten, dass unsere Einkäufer das besser gemacht hätten.« Laut Werner sollten Behörden den Rahmen vorgeben, »aber nicht das eigentliche Management an sich ziehen«. Indem sich Experten zusammenschließen würden, könne eine Krisensituation bewältigt werden. »Aber das ist natürlich eine unternehmerische Sichtweise«, sagte er. »Wenn Behörden neue Wege beschreiten, ernten sie oft Kritik. Das hemmt natürlich«. 

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