Gericht verhängt hohes Ordnungsgeld |
19.03.2013 19:03 Uhr |
Von Anna Hohle / DocMorris muss möglicherweise ein Ordnungsgeld von 100 000 Euro zahlen. Das Landgericht Köln will mit dieser hohen Summe ahnden, dass die niederländische Versandapotheke eine einstweilige Verfügung missachtet hat.
Eigentlich sind die Regeln klar: Seit der letzten AMG-Novelle im Herbst 2012 gilt in Deutschland ein Boni-Verbot für Rx-Medikamente. Doch die Versandapotheke DocMorris hält sich nicht an diese Vorgabe. Sie lockt ihre Kunden nicht nur mit einem Bonus von 1 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament und 3 Euro pro Rezept. Daneben verspricht sie jedem Kunden weitere 15 Euro, wenn er an einem Arzneimittel-Check teilnimmt.
»Schlicht ignoriert«: DocMorris wirbt trotz Verbots weiter mit Rx-Boni.
Foto: Imago/Tack
Aufgrund einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte das Landgericht Köln bereits im Dezember per einstweiliger Verfügung entschieden, dass DocMorris nicht weiter mit diesem Bonuskonzept werben darf. Dennoch nahm der Versender die verbotene Werbung bis heute nicht von seiner Homepage. Aus diesem Grund beantragte die AKNR ein Ordnungsgeld, dem nun auch die Richter zustimmten. Ganze 100 000 Euro soll die Versandapotheke zahlen.
Verbot ignoriert
Im Gerichtsbeschluss heißt es, diese hohe Summe sei gerechtfertigt, da DocMorris »offenbar meint, das gerichtliche Verbot schlicht ignorieren zu dürfen«. Die Versandapotheke handle somit vorsätzlich. Die DocMorris-Vertreter hatten vor Gericht zwar argumentiert, das Unterlassungsgebot hätte auf sie »unbestimmt« gewirkt. Diese Sicht der Dinge wiesen die Richter jedoch zurück: Dem Unterlassungsgebot sei »eindeutig zu entnehmen« gewesen, welche Werbung DocMorris unterlassen soll. Die beklagte Versandapotheke hätte also wissen müssen, dass sie »die Werbeaktion zumindest in identischer Form nicht fortführen darf«.
AKNR-Justiziarin Bettina Mecking begrüßte die Entscheidung des Gerichts. »Das ist eine wichtige Botschaft für die Apotheker da draußen«, sagte sie der Pharmazeutischen Zeitung. Die Tatsache, dass DocMorris seine Taktik trotz Gesetzesänderung einfach beibehalte, sei als Botschaft fatal gewesen. Auch Kammerpräsident Lutz Engelen zeigte sich hocherfreut über die Entscheidung der Richter. »Nun wurde endlich das bestätigt, was seit langem Recht sein sollte«, sagte er. »Wir haben sehr lange auf diesen wichtigen Schritt gewartet.«
Mecking kündigte an, die Kammer werde weiter genau beobachten, ob DocMorris die Anweisungen umsetze. »Wenn sie die Werbung bis zum kommenden Wochenende nicht entfernt haben, beantragen wir ein weiteres Ordnungsgeld«, sagte die Juristin. Auch das Landgericht hatte mitgeteilt, es werde das Unternehmen zur Zahlung eines noch erheblich höheren Ordnungsgelds verpflichten, sollte DocMorris das Verbot auch in Zukunft nicht umsetzen. »Jeder Tag, an dem die Werbung nicht entfernt wird, ist uns ein weiteres Ordnungsgeld wert«, stellte Mecking klar.
Das 100 000 Euro schwere Ordnungsgeld ist allerdings bislang nicht rechtskräftig: Noch kann DocMorris gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde einlegen. Das Hauptsacheverfahren im Streit zwischen Kammer und Versandapotheke ist für den 10. April angesetzt. /