ABDA gerät in den Fokus |
28.02.2018 10:06 Uhr |
Von Jennifer Evans, Berlin / Am siebten Verhandlungstag im sogenannten Datenklau-Prozess sagte die Exfrau des angeklagten IT-Fachmanns Christoph H. als Zeugin aus. Sie gab an, von dem in der Anklage beschriebenen Datenaustausch zwischen H. und Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz gewusst zu haben.
Die nächste Runde im Strafprozess vor dem Berliner Landgericht begann am vergangenen Freitag ganz ohne Erklärungen der Verteidiger. Es ging gleich zur Sache, als die 39-jährige Zeugin und Exfrau von H. berichtete, dass ihr damaliger Ehemann sie sogar einmal zu einer mutmaßlichen Datenübergabe mitgenommen habe.
Daten aus E-Mail-Postfächern des Bundesgesundheitsministeriums sollen auf USB-Stick und CD kopiert an den Angeklagten übergeben worden sein.
Foto: Fotolia/Stockfotos-MG
Demnach soll sie in der Nähe des Berliner Gendarmenmarkts im Auto gewartet haben, während H. ausstieg, um Bellartz die Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf CD zu übergeben. Allerdings erinnert sich die Zeugin nicht mehr daran, die Übergabe an sich beobachtet zu haben. Ihr Exmann habe ihr aber entweder kurz vor oder nach dieser Übergabe den auf der Straße vorbeigehenden Bellartz gezeigt.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Ministern und Staatssekretären im BMG ausgespäht zu haben. Bellartz soll H. beauftragt und auch dafür bezahlt haben, diese Insider-Informationen zu kopieren. Laut Anklage versprach sich Bellartz dadurch Einblicke in geplante Gesetzgebungsverfahren.
Der Zeugin zufolge hat H. ihr damals von »dem Deal« mit Bellartz erzählt. Vom wem ursprünglich die Initiative dazu ausging, weiß sie allerdings nicht. Überzeugt war sie hingegen davon, dass ihr Exmann im Auftrag von Bellartz gehandelt haben soll. Ihrer Ansicht nach hätte H. keine Ahnung von den »interessanten Postfächern« im BMG gehabt. Sie gab an, dass H. die Kopien der E-Mails stets früh am Morgen oder freitags in den Abendstunden angefertigt habe, wenn es im Ministerium ruhiger war. Die Daten soll ihr Exmann dann auf einen USB-Stick gezogen und entweder direkt vor Ort oder zu Hause auf eine CD gebrannt haben. Die Aktion ist laut Zeugin für H. »kein großer Akt« gewesen, weil er »uneingeschränkten Zugriff« auf die BMG-Postfächer hatte.
Von den regelmäßig am Wochenende stattfindenden »Übergabe-Treffen« mit Bellartz soll H. ihr stets erzählt haben. Und auch, dass die entsprechenden Informationen »vom Apothekerverband ausgewertet wurden«. Nach ihren Angaben soll es im Schnitt zwei Übergaben pro Monat gegeben haben. H. sei anscheinend zunächst mehr Geld versprochen worden, als er schließlich bekommen habe. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters erklärte die Zeugin sich das so: »Je besser die Information verwendbar war, desto mehr Geld gab es.« Sie soll damals auch von H. erfahren haben, dass es beim »Apothekerverband ein Budget für so etwas« gab. Damit meinte sie Geld, das der Verband angeblich für solche Informationen hätte ausgeben dürfen. Laut der Zeugin hat H. seinerzeit ebenfalls erwähnt, dass wohl schon früher Daten auf ähnliche Weise aus dem BMG an den Apothekerverband verkauft worden sein sollen. Der daran mutmaßlich beteiligte IT-Mann sei nach ihren Angaben aber damals bereits im Ruhestand gewesen.
Anonymer Hinweisgeber
Ob der mutmaßliche Datenaustausch nach ihrer Trennung von H. im März 2011 weiterging, weiß sie nicht. Erst 2012 entschied die Zeugin sich aus »Bürgerpflicht«, das BMG zu informieren. Um sie zu schützen, rief ihr neuer Mann anonym im Ministerium an, um auf den »Datendiebstahl« aufmerksam zu machen. Sein Hinweis, dass der dafür mutmaßlich Verantwortliche bereits »beim Kopieren versehentlich ein Postfach gelöscht hatte«, sollte die BMG-Mitarbeiter auf die richtige Spur bringen. Durch dieses Missgeschick soll H. bereits aufgefallen sein, obwohl er das Postfach seinerzeit wohl wiederherstellen konnte.
Im weiteren Verhandlungsverlauf bestätigte der neue Ehemann der Zeugin die meisten ihrer Aussagen. Später vernahmen die Richter die Zeugin noch zu privaten Details unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am 2. März wird der Prozess fortgesetzt. /