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RX-Boni

BGH erteilt Doc Morris Absage

02.03.2016  09:05 Uhr

Von Daniel Rücker / Doc Morris darf weiterhin keinen Rabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel geben. Eine Nichtzulassungsbeschwerde des niederländischen Versenders ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

In einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27. Januar hat der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurückgewiesen. Doc Morris wollte mit dieser Beschwerde die vom OLG abgelehnte Revision doch noch erreichen.

 

Deutsches Preisrecht

Ausgangspunkt des Rechtstreits war eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein. Der Versender hatte 2012 in einer Zeitungsbeilage Rabatte zwischen 2,50 Euro und 15 Euro auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie eine Prämie von maximal 15 Euro für die Teilnahme an einem Qualitäts-Check beworben. Die Apothekerkammer Nordrhein sah darin einen Verstoß gegen deutsches Preisrecht und erwirkte beim Landgericht Köln eine Unterlassungserklärung.

 

Der BGH sieht keinen Grund, die Beschwerde anzunehmen. Daran ändere auch ein vom OLG Düsseldorf dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegtes Verfahren zum deutschen Arzneimittelpreisrecht nichts. Der EuGH habe in einem anderen Vorab­entscheidungsverfahren bereits beantwortet, dass deutsches Arzneimittelpreisrecht mit europäischem Recht vereinbar sei.

 

Somit hat der BGH noch einmal seine Position bekräftigt, dass ausländische Versandapotheken durch den einheitlichen Abgabepreis von Rx-Medikamenten nicht stärker beschränkt werden als inländische Apotheken. Die Preisbindung sei deshalb kein Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit. Das Urteil des BGH stützt die Position der Apotheker.

 

Auch mit Blick auf die Vorlage des OLG Düsseldorf beim EuGH können die Apotheker jetzt noch gelassener sein. In seiner Ausführung machte der Richter deutlich, dass er in diesem Verfahren keine Gesichtspunkte sehe, »die eine andere Bewertung als diejenige in der Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes rechtfertigen«. /

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