Pharmazeutische Zeitung online

Substitution mit Sachverstand

26.02.2014  09:48 Uhr

Die Aut-idem-Substitution ist Alltag in der Apothekenpraxis. Denn vor allem die Rabatt­verträge zwischen den Krankenkassen und den pharmazeutischen Unter­nehmen zwingen häufig zu einem Präparatewechsel. Dies ist in vielen Fällen un­kritisch, aber bei Weitem nicht bei allen. Es gibt bestimmte Arzneistoffe und Darreichungs­formen, bei denen eine generische Substitution aus pharmazeutischer Sicht kritisch zu beurteilen oder nicht akzeptabel ist. Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) hat dazu eine Auflistung erstellt. Diese Ausgabe der Pharma­zeutischen Zeitung enthält als Beilage die aktualisierte DPhG-Leitlinie zur »Guten Substitutions­praxis« (GSP), die am Montag (24. Februar) auf einer Pressekonferenz in Berlin vor­gestellt wurde (lesen Sie dazu Substitutionsleitlinie: «Ein Plädoyer aus Sicht der Patienten»).

 

Leider werden pharmazeutische Aspekte in den gegenwärtigen Regularien zur Substitution nicht oder nicht ausreichend beachtet. Die Patienten sind die Leidtragenden, zumal Erfolg und Sicherheit einer Therapie durch eine allzu leichtfertige Substitution erheblich eingeschränkt werden können. Um den Schutz der Patienten zu gewähr­leisten, ist pharmazeutischer Sachverstand unverzichtbar. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik diesen Zusammenhang versteht und den Sachverstand der Apotheker stärker als bisher zum Wohle der Patienten nutzt. Die GSP-Leitlinie gibt wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Apothekenpraxis und sollte daher für alle Gremien, die sich mit der Substitution von Arzneimitteln befassen, als Grundlage herangezogen werden.

 

Apotheker müssen die letzte Instanz bei der Abgabe von Arzneimitteln sein und auch bleiben, um eine sichere und konstante Therapie der Patienten zu gewährleisten. Das Instrument der »pharmazeutischen Bedenken« eröffnet dafür die notwendigen Spielräume und ist deshalb im Rahmen einer adäquaten Aut-idem-Substitution von großer Bedeutung. Die GSP-Leitlinie möchte dazu beitragen, dass die berechtigten Interessen der Patienten gewahrt bleiben. Wir wünschen uns deshalb sehr, dass die Leitlinie für Sie eine wertvolle Hilfe in der Apothekenpraxis darstellt.

 

Professor Dr. Dieter Steinhilber,
Präsident der DPhG 

 

Professor Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz,
Mitglied der Chefredaktion und Altpräsident der DPhG

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