Apotheker wollen mitreden |
26.02.2014 09:48 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Nach dem Willen der Regierung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die sogenannte Austausch-Verbotsliste erstellen. Die Apotheker wollen das Projekt aber nicht völlig aus der Hand geben und fordern ein Mitspracherecht im G-BA.
Bis Ende September soll der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheiden, welche Wirkstoffe in der Apotheke grundsätzlich nicht mehr ausgetauscht werden dürfen. So steht es im sogenannten 14. SGB-V-Änderungsgesetz, das vergangene Woche der Bundestag beschlossen hat (lesen Sie dazu Arzneimittelmarkt: Bundestag stimmt für Spargesetz).
Die Apotheker haben mit dieser Entscheidung ein Problem. Denn anders als die Krankenkassen verfügen sie nicht über einen festen Sitz im G-BA. Pharmazeutischer Sachverstand dürfe dort dennoch nicht zu kurz kommen, fordert der Deutsche Apothekerverband (DAV). »Die Apotheker haben das Wissen und die praktischen Erfahrungen im Umgang mit Arzneimitteln«, sagte DAV-Chef Fritz Becker. Die Patienten hätten ein Recht darauf, von dieser Fachkompetenz zu profitieren. »Wir kämpfen deshalb dafür, dass die Apotheker bei der Erstellung der Austausch-Verbotsliste mitentscheiden können.« Wie genau dieses Mitspracherecht aussehen könnte, ist allerdings noch unklar. Die Politik müsse dafür nun ein angemessenes Prozedere vorschlagen, so Becker. Der Streit um die Austausch-Verbotsliste schwelt bereits seit Monaten. In zähen Verhandlungen hatten Krankenkassen und Apotheker immer wieder versucht, eine Einigung zu erzielen – jedoch ohne Erfolg. Auch die Ermahnung der Politik, endlich zu einer Lösung zu gelangen, hatte daran nichts geändert. Schließlich war der Streit vor der Schiedsstelle gelandet, doch auch dort taten sich beide Seiten schwer.
Ein kleiner Erfolg
Im Januar hatte es dann immerhin einen kleinen Durchbruch gegeben. Mit Ciclosporin und Phenytoin legten beide Seiten zwei Wirkstoffe fest, die ab April den Anfang der Liste bilden sollen. Darüber hinaus präsentierten sie einen Kriterienkatalog, der für die Auswahl weiterer Arzneistoffe ausschlaggebend sein soll. Apotheker und Kassen benannten zudem zwei Experten, die je ein Gutachten zur Liste erstellen sollten.
Die Politik konnte dieser Teilerfolg am Ende nicht überzeugen. Sie setzt nun auf den Gemeinsamen Bundesausschuss, der ein halbes Jahr Zeit hat, die Liste aufzustellen. Gelingt auch ihm diese Aufgabe nicht, soll das Bundesministerium für Gesundheit entscheiden.
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft hat derweil ihre Leitlinie zum Austausch von Wirkstoffen aktualisiert. Lesen Sie dazu Substitutionsleitlinien: «Ein Plädoyer aus Sicht des Patienten». /