Diuretika haben die Nase vorn |
27.02.2007 11:30 Uhr |
Diuretika haben die Nase vorn
Von Von Kerstin A. Gräfe
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen Vorbericht zur Nutzenbewertung verschiedener Antihypertensiva vorgelegt. Die vorläufige Schlussfolgerung: Diuretika sind die blutdrucksenkenden Wirkstoffe mit dem am besten belegten Nutzen. Die Deutsche Hochdruckliga und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller üben harsche Kritik.
Ziel des Berichts »Vergleichende Nutzenbewertung verschiedener antihypertensiver Wirkstoffgruppen als Therapie der ersten Wahl bei Patienten mit essenzieller Hypertonie« war es, den Nutzen von fünf in Deutschland zur Behandlung von Bluthochdruck zugelassenen und verfügbaren Wirkstoffgruppen zu vergleichen. Einbezogen wurden Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer, Calciumantagonisten und Angiotensin-II-Antagonisten.
Dabei maß das IQWiG den Nutzen nicht anhand der Blutdrucksenkung, sondern anhand der Folgekomplikationen, die Bluthochdruck haben kann. Aus Sicht der Patienten seien dabei für die Wahl eines Medikaments vor allem die Auswirkungen auf die Lebensverlängerung, die Vorbeugung von Herzerkrankungen, Schlaganfälle, sonstige Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie auf Nierenschäden ausschlaggebend. Hinzu kämen Aspekte wie gesundheitsbezogene Lebensqualität, Therapiezufriedenheit oder die Häufigkeit von Krankenhausaufenthalten. Zudem wurden unerwünschte Arzneimittelwirkungen verglichen.
In die Auswertung flossen die Daten von 16 relevanten Studien ein. Die vorläufige Schlussfolgerung der Kölner Wissenschaftler lautet, dass Diuretika (Thiazide und Chlorthalidon) die einzige Wirkstoffgruppe sind, die bei keinem Therapieziel einer anderen Wirkstoffgruppe unterlegen ist. In einigen Aspekten, wie in der Vorbeugung von Herzversagen, seien diese Diuretika anderen Wirkstoffgruppen sogar überlegen.
Abgekartetes Spiel
Innerhalb einer Frist von vier Wochen können interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen zu Methoden und Ergebnissen abgeben. Die Frist endet am 21. März. Unklare Aspekte dieser Kommentare werden dann gegebenenfalls in einer mündlichen Erörterung diskutiert. Danach wird der Bericht überarbeitet und schließlich als Abschlussbericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weitergeleitet. Der G-BA nutzt die Empfehlungen des IQWiG als Grundlage für seine Entscheidungen.
Die Deutsche Hochdruckliga übt herbe Kritik an dem vom IQWiG gewählten Verfahren und dem vorliegenden Bericht. In einer Stellungnahme lässt sie verlauten, dass die Vorgehensweise den Verdacht aufkommen lasse, dass mittels dieses Berichtsplans ein vorab intendiertes Ergebnis untermauert werden sollte. Der vom IQWiG vorgelegte Berichtsplan gebe Anlass zur Sorge um eine sachliche Auseinandersetzung. Als Kritikpunkte nannte die Deutsche Hochdruckliga zum Beispiel, dass eine Definition des Begriffes »Nutzenbewertung« fehle. Des Weiteren würden die Kriterien für den Ein- beziehungsweise Ausschluss von Studien nicht begründet und erschienen willkürlich. Zudem seien wichtige Studien nicht in die Beurteilung einbezogen worden, da in diesen eines von mehreren untersuchten Medikamenten in Deutschland nicht verfügbar ist. Dadurch werde vorhandene Evidenz willkürlich ausgeschlossen.
Prinzipiell entmündigten institutionell verordnete rigide Richtlinien, wie sie durch das IQWiG und den G-BA vorgesehen sind, den Arzt und enthielten Patienten eine optimale Behandlung vor.
An Praxis und Patienten vorbei
Ähnlich sieht es auch Dr. Steffen Wahler, Geschäftsführer Gesundheitsökonomie des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA): »Der jüngste Bericht des IQWiG geht wieder einmal an Praxis, Patienten und Gesetz vorbei. Für die Praxis ist der Bericht nicht relevant, weil er nur wenige Studien in die Bewertung einbezogen hat und die ärztliche Erfahrung komplett ignoriert. Auch die Patientenperspektive bleibt außen vor, denn das IQWiG berücksichtigt keine Fragen der Compliance und Patientenzufriedenheit. Vor allem aber wird das gerade hier wichtige individuelle Ansprechen des Patienten auf die Therapie außen vor gelassen.«
Da das IQWiG nach eigenen Worten verfügbare Informationen nicht von den Herstellern abgefragt hat, entspreche der Bericht nicht den Vorgaben des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG). Es wäre besser, wenn das IQWiG keine Vorberichte in die Welt setzen würde, die ab 1. April hinfällig seien, so Wahler weiter.