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Austausch von Impfstoffen

Apotheker prüfen Rechtmäßigkeit

18.02.2013  23:21 Uhr

Von Anna Hohle / In Baden-Württemberg soll eine Anwalts­­­­­kanzlei prüfen, ob Apotheker dazu verpflichtet werden können, Impfstoffe auszutauschen. Auftraggeber ist der Landes­apothekerverband (LAV). Er protestiert damit gegen eine Schutzimpfungsvereinbarung zwischen Ärzten und Krankenkassen in dem Bundesland.

AOK und Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg hatten in dem Papier festgelegt, dass Ärzte Impfstoffe produktneutral verordnen, also keinen Präparatenamen auf dem Rezept angeben sollen. Stattdessen sollen sie lediglich vermerken, vor welcher Erkrankung die Impfung schützen soll. Apotheker sollen dem Patienten dann den Impfstoff desjenigen Herstellers aushändigen, mit dem die Krankenkasse einen Rabattvertrag geschlossen hat.

 

Laut LAV bedeutet diese Regelung für Apotheker einen unzumutbaren Mehraufwand. So könnten sie den jeweils rabattierten Impfstoff nicht etwa über ihre Software erfahren, sondern müssten sich nach der Betriebsstättennummer des verordnenden Arztes richten und das jeweilige Gebietslos umständlich von einem DIN-A2-Poster ablesen. »Aufwand und Bürokratie werden einseitig auf die Apotheken abgewälzt«, heißt es beim LAV.

Der Verband hatte seine Mitglieder deshalb schon im Januar aufgerufen, produktneutrale Verordnungen an die Ärzte zurückzusenden und sie zu bitten, stattdessen den jeweils rabattierten Impfstoff mit Namen zu verordnen. Laut Schutzimpfungsvereinbarung zwischen AOK und Ärzten sei dies sogar möglich, argumentiert der LAV. Dort stehe wörtlich, die Verordnung könne entweder produktneutral oder unter Nennung des Rabattimpfstoffs erfolgen.

 

Retaxierungen drohen

 

Die Ärzte reagierten jedoch erwartungsgemäß wenig begeistert auf die Rücksendungen. Viele Apotheker hätten ein Schreiben der KV und der Krankenkassen erhalten, in dem die Rückgabe der Rezepte kritisiert und mit Retaxierungen gedroht werde, so der LAV. Der Verband hält dennoch an der Rückgabepraxis fest. Die Verordnungsverantwortung trage schließlich der Arzt. Es gebe keine rechtliche Grundlage, die Auswahlentscheidung des Impfstoffs an die Apotheken zu delegieren, heißt es in einem LAV-Schreiben an die Mitglieder. Auf der Homepage des Verbands können Apotheker nun einen erklärenden Handzettel herunterladen, um ihn gemeinsam mit dem Rezept an den Arzt zurückzusenden.

 

In den vergangenen Monaten waren Rabattverträge für Impfstoffe bundesweit kritisiert worden. Insbesondere die Exklusivvergabe an nur einen Hersteller bildete den Stein des Anstoßes. Der LAV will nun überprüfen, ob Apotheker überhaupt zum Austausch von Impfstoffen verpflichtet werden können. Eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gäben weder das Sozialgesetzbuch V noch die in Baden-Württemberg geltenden Arzneiversorgungsverträge her, so der LAV. Apotheker seien nicht zum Austausch dieser Mittel verpflichtet, sondern könnten nach eigenem Ermessen handeln. /

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