Schenken verboten |
08.04.2008 17:22 Uhr |
dpa / Pharmaunternehmen dürfen Ärzten keine teuren Geschenke machen. Dies entschied die 1. Handelskammer des Landgerichts München I (Az: 1 HK O 13279/07). In dem Verfahren ging es um ein Pharma-Unternehmen, das Ärzten kostenlose Informationen externer Unternehmensberater und einen um mehrere hundert Euro billigeren Wasserspender angeboten hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.