PZ / Die Bundesregierung hat das erwartete Mahnschreiben der EU-Kommission zum deutschen Fremd- und Mehrbesitzverbot erhalten. Wie bereits zuvor dargelegt, sieht die Kommission im Mehrbesitzverbot an Apotheken eine nicht gerechtfertigte Einschränkung der Niederlassungsfreiheit. Für den Gesundheitsschutz sei es ausreichend, wenn in jeder Apotheke ein verantwortlicher angestellter Apotheker sei, begründet die Kommission ihre Bedenken analog zum Urteil gegen die griechischen Optiker. Zudem gebe es auch im deutschen Apothekengesetz bereits Ausnahmen von dieser Regelung. So seien die Bestimmungen zu Filialapotheken, Krankenhausapotheken und der Pacht nicht im Einklang mit dem Verbot. Außerdem dürften schon heute über den Versandhandel ausländische Apotheken im Fremdbesitz an der Versorgung deutscher Patienten teilnehmen. Experten erwarten, dass die Vertragsverletzungsverfahren nicht vor dem EuGH-Urteil zum Fremdbesitz entschieden sein wird.