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Abwehrsprays

Ganz schön gepfeffert

Datum 10.02.2016  09:29 Uhr

Von Sven Siebenand / Abwehrsprays finden nach den Übergriffen auf Frauen an Silvester derzeit reißenden Absatz. Bei den verfügbaren Mitteln muss man aber einige Unterschiede bedenken und sollte auch die möglichen Konsequenzen kennen, die der Einsatz nach sich ziehen könnte.

»Wir unterscheiden zwischen Produkten zur Abwehr gegen Menschen und zur Verteidigung gegen Angriffe von Tieren«, so Andreas Zettler, kaufmännischer Geschäftsführer von Ballistol- Klever, in einer Mitteilung des Herstellers und Vertreibers von Abwehrsprays. So sind sogenannte CS-Sprays mit einer definierten Wirkstoffmenge zur Anwendung gegen menschliche Übergriffe vom Bundeskriminalamt – nach vorheriger Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt – zugelassen. Verkauf und Besitz dieser CS-Sprays sind in Deutschland ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt. Enthalten ist darin der oft auch als Tränengas bezeichnete Wirkstoff 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril. Die Bezeichnung als Gas ist nicht korrekt, denn es handelt sich um ein Aerosol. Die Abkürzung CS leitet sich von den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der beiden Entdecker B. B. Corson und R. W. Stoughton ab.

CS ist ein Reizstoff, der vor allem auf Augen und Atemwege wirkt. Typische Folgen nach Kontakt sind tränende Augen, Husten und Juckreiz auf der Haut. Nach dem Einatmen höherer Dosen kam es auch schon zu Lungenödemen und Todesfällen.

 

Hersteller Ballistol-Klever informiert darüber, dass die Reaktionen auf CS-Spray unterschiedlich sein können. Wenn der vermeintliche Täter seine Sinne schon ordentlich vernebelt habe, etwa durch den Konsum von Drogen oder Alkohol, wirke es unter Umständen nur vermindert. Ein Pfefferspray wirke dagegen immer.

 

Pfeffersprays zählen zu den Tierabwehrsprays, müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein und dürfen nicht vorsätzlich gegen Menschen eingesetzt werden. In Notwehr oder Nothilfe, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem abzuwenden, dürften Pfeffersprays, wie auch andere Utensilien in greifbarer Nähe, gegen menschliche Angreifer eingesetzt werden. Hier sei die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wer ein Pfefferspray anwende, ohne ernsthaft in Gefahr gewesen zu sein, begehe deshalb gefährliche Körperverletzung und damit eine Straftat. Dies treffe auch zu, wenn aus Angst, Panik oder gar Rachsucht zu lange oder zu intensiv gesprüht wird, etwa auf einen bereits wehrlos am Boden liegenden Übeltäter.

 

Die Polizei hat eine Sondergenehmigung zum Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen. Dieses ist allerdings niedriger konzentriert als die handelsüblichen Produkte. Da Tierabwehrsprays nicht im Waffengesetz erfasst sind, stellen sie keine Waffen dar und sind ohne Altersbeschränkung frei verkäuflich.

 

Husten und Atemnot

 

Enthalten ist in Pfeffersprays der Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC). Er stimuliert – wie wärmende Präparate zur lokalen Schmerzbehandlung – Nozizeptoren in der Haut, woraufhin der Neurotransmitter Substanz P ausgeschüttet wird. Die Folge ist eine Reaktion, die mit Schmerz, Rötung, Schwellung und Erwärmung verbunden ist. Typisch sind das sofortige Schließen der Augenlider, Husten und Atemnot nach Einatmen von Pfefferspray sowie Brennen und Juckreiz auf der Haut. Auch Pfefferspray kann zum Tod führen, insbesondere beim Einatmen durch gefährdete Personen wie Asthmatiker.

 

Was ist zu tun nach einem Kontakt mit einem Abwehrspray? Egal, ob CS- oder Pfefferspray: Kontaminierter Kleidung sollte man sich schnellstmöglich entledigen und die Haut mit Seife abwaschen. Danach spült man am besten noch eine Viertelstunde unter fließendem kaltem Wasser. Wenn die Augen betroffen sind, sollte man Kontaktlinsen so schnell wie möglich herausnehmen und mit fließendem Wasser, im Idealfall mithilfe einer Augendusche, 15 Minuten spülen und danach einen Augenarzt aufsuchen.

 

Spülen, aber nicht schlucken

 

Bei Kontakt mit der Mundschleimhaut gilt es ebenfalls mit viel Wasser zu spülen, das Wasser aber nicht verschlucken. Sollte das Reizgas bis in den Rachen eingedrungen sein, kann dies das Zuschwellen der Atemwege zur Folge haben. Daher ist die Atmung des Betroffenen zu überwachen und ein Rettungsdienst zu verständigen.

 

Der Run auf die Abwehrsprays hat mittlerweile auch die Polizei auf den Plan gerufen. Vielerorts rät sie vom Kauf solcher Sprays ab. Und das nicht nur, weil diese im eigentlichen Wortsinn nach hinten losgehen können. /

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